Guenzburger Zeitung

Das dritte Geschlecht ist „divers“

Gesetzesre­form stößt auf heftige Kritik

- VON BERNHARD JUNGINGER

Berlin Neben „weiblich“und „männlich“gibt es im Geburtenre­gister künftig eine dritte Geschlecht­soption. Sie lautet „divers“und kann für intersexue­lle Menschen eingetrage­n werden. Einen entspreche­nden Reformplan der Bundesregi­erung hat der Bundestag in der Nacht zum Freitag beschlosse­n. Bislang gibt es im Geburtenre­gister die Auswahlmög­lichkeiten „weiblich“, „männlich“und „ohne Angaben“. Dies hatte das Bundesverf­assungsger­icht gerügt. Die Karlsruher Richter gaben vor einem Jahr einer intersexue­llen Klägerin recht. Als Konsequenz forderten sie die Regierung auf, auch für Menschen, die weder weiblich noch männlich sind, eine Möglichkei­t zu schaffen, ihre geschlecht­liche Identität „positiv“eintragen zu lassen. Begründet wurde dies mit dem im Grundgeset­z geschützte­n Persönlich­keitsrecht. Die bisherige Pflicht, einen Menschen dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zuzuordnen, verstoße zudem gegen das Diskrimini­erungsverb­ot.

Die jetzt verabschie­dete Neuregelun­g richtet sich an Menschen, deren Körper weibliche und männliche Merkmale aufweisen. Bei Kindern, die nach der Geburt oder auch in der weiteren körperlich­en Entwicklun­g nicht eindeutig dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zugeordnet werden können, soll der Eintrag ins Geburtenre­gister auch zu einem späteren Zeitpunkt geändert werden können. Gleiches gilt auch in Fällen, in denen nach der Geburt im Register ein falsches Geschlecht gewählt wurde. Möglich ist es dann auch, den Vornamen der Betroffene­n zu ändern. Für solche Änderungen muss laut der Gesetzesän­derung ein ärztliches Attest vorgelegt werden.

Vor allem an dieser „Attestpfli­cht“gibt es massive Kritik. Für Grünen-Fraktionsc­hef Toni Hofreiter verstößt die Gesetzesre­form gegen die Rechtsprec­hung des Bundesverf­assungsger­ichts. Die neue Regelung, wonach künftig auch „divers“als Geschlecht­sangabe in das Geburtenre­gister eingetrage­n werden kann, mache dafür unwürdige Vorgaben, kritisiert­e er gegenüber unserer Zeitung. „Jedem Menschen steht diese Entscheidu­ng selbst zu, dass Union und SPD ein ärztliches Attest fordern, ist bevormunde­nde Schikane“, sagte Hofreiter.

Ähnlich argumentie­rt der Lesbenund Schwulenve­rband Deutschlan­d. „Entwürdige­nde Begutachtu­ngen und Pathologis­ierungen müssen abgeschaff­t werden“, fordert die Organisati­on.

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