Ist das Kinderehen-Verbot verfassungswidrig?
Der Bundesgerichtshof (BGH) hält es für unvereinbar mit dem Grundgesetz, dass nach ausländischem Recht geschlossene Ehen mit Partnern unter 16 Jahren in Deutschland automatisch unwirksam sind. Der für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat legte daher einen Fall dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vor und setzte das Verfahren aus. Der BGH-Senat sieht in dem Gesetz einen Verstoß gegen mehrere Artikel des Grundgesetzes, darunter Artikel 1 (Menschenwürde) und Artikel 6 (Ehe und Familie).