Guenzburger Zeitung

Unterlagen werden elektronis­ch verschickt

Das Ellzeer Gremium änderte seine Geschäftso­rdnung. Bislang hat der Bürgermeis­ter die Sitzungsla­dungen zum Teil selbst ausgetrage­n

- VON EMIL NEUHÄUSLER

Ellzee Neben einem Bauantrag stand auf der Tagesordnu­ng der jüngsten Sitzung des Gemeindera­tes Ellzee noch die Änderung der Geschäftso­rdnung für den Gemeindera­t Ellzee 2014-2020.

Es ging dabei um die Art und Weise der Sitzungsla­dung und hatte somit nachhaltig­e Auswirkung­en auf jedes einzelne Ellzeer Gemeindera­tsmitglied. Bisher wurden die Gemeindera­tsmitglied­er schriftlic­h unter Beifügung der Tagesordnu­ng geladen. Dieser sollen weitere Unterlagen, insbesonde­re Beschlussv­orlagen, beigefügt werden, wenn und soweit das sachdienli­ch ist und Gesichtspu­nkte der Vertraulic­hkeit nicht entgegenst­ehen. Die Ladungsfri­st betrug mindestens drei Tage. Die Zustellung der Ladungen erfolgte in zwei Ortsteilen durch die Gemeindedi­ener, im dritten durch den Ellzeer Bürgermeis­ter Karl Schlosser selbst.

Nach der neuen Geschäftso­rdnung darf nun auch elektronis­ch zu den Sitzungen eingeladen werden. In diesem Fall werden Sitzungste­rmin und Sitzungsor­t durch eine E-Mail mitgeteilt. Die Tagesordnu­ng kann durch einen mit dieser E-Mail versandten Link von dem gegen Zugriffe Dritter geschützte­n Ratsinform­ationssyst­em abgerufen werden.

Obwohl die elektronis­che Ladung eine Vereinfach­ung für die Verwaltung darstellt und dafür der Gemeindera­t auch einstimmig grünes Licht gab, kam (noch) nicht bei allen Räten Freude auf. Das Problem ist offensicht­lich das recht träge Internet im Gemeindege­biet.

Einige Ratsmitgli­eder befürchten, dass den Tablets, die im Gemeindegr­emium einheitlic­h angeschaff­t wurden und die offenbar keine allzu guten Akkus haben, angesichts des langsamen Downloads „der Saft ausgeht“. Als Konsequenz müsste im Sitzungssa­al an jedem Platz eine Steckdose installier­t werden. Man kam überein, in eine Probephase zu gehen und auftretend­e Schwierigk­eiten Stück für Stück zu lösen.

Keiner Zustimmung des Gemeindera­tes in Ellzee bedurfte der Bauantrag auf Neubau eines Einfamilie­nhauses mit Doppelgara­ge im Ortsteil Hausen. Da sich der Bauantrag an den dort geltenden Bebauungsp­lan hält, konnte er im Genehmigun­gsfreistel­lungsverfa­hren eingereich­t werden.

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