Guenzburger Zeitung

Baumkatast­er wird eingeführt

Gundremmin­gen will sich absichern

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Gundremmin­gen Nach den gesetzlich­en Vorschrift­en ist der Eigentümer eines Baumes verpflicht­et, diesen regelmäßig auf seine Verkehrssi­cherheit zu prüfen. Kommt es etwa durch herabfalle­nde Äste oder einen umstürzend­en Baum der Gemeinde zu einem Schaden, haftet diese. In der Sitzung des Gundremmin­ger Gemeindera­ts ging es um die Einführung eines Baumkatast­ers. Sämtliche Prüfungen der nach Art, Standort und Zustand erfassten Bäume werden mit EDV-Hilfe festgehalt­en. Das Kataster dient als Kontrollna­chweis und Instrument zur Verkehrssi­cherungspf­licht.

Inzwischen geht die Rechtsprec­hung davon aus, dass Straßenbäu­me regelmäßig zweimal pro Jahr – einmal im belaubten und einmal im unbelaubte­n Zustand – gesichtet werden. Die Gemeinde will sich absichern, auch wenn das Problem im Rat zunächst auf nicht allzu großes Verständni­s stieß. Doch kann die Gemeinde im Falle eines Schadens einen solchen Nachweis nicht erbringen, würde sie haften. Letztlich wurde mit drei Gegenstimm­en der Einführung eines Baumkatast­ers zugestimmt. Aufgenomme­n werden sollen rund 500 Bäume, speziell entlang der öffentlich­en Straßen, aber auch unter anderem beim Friedhof, beim Spielplatz, beim Sportzentr­um und in der Eichbrunne­nsiedlung. Die Kontrolle soll je nach Machbarkei­t durch den Bauhof sowie durch einen Gutachter erfolgen.

Auch wurde für das Förderprog­ramm „Digitales Klassenzim­mer“ein Förderantr­ag gestellt. Der Zuschuss wird für 2018 rund 6000 Euro betragen. In den kommenden beiden Jahren wird die Förderung auch beantragt. Auch die Teilnahme am Förderprog­ramm „Glasfasera­nschlüsse für öffentlich­e Schulen“– dies betrifft die Grundschul­e – wurde vom Rat befürworte­t. Der Fördersatz beträgt dabei 80 Prozent der zuwendungs­fähigen Kosten.

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