Guenzburger Zeitung

Geld auf Antrag

Welche Förderunge­n es 2019 für Hausbau und Sanierung gibt

- VON MONIKA HILLEMACHE­R

Ob bauen oder kaufen: Angesichts stetig steigender Immobilien- und Baupreise lohnt es sich, nach Zuschüssen Ausschau zu halten. Zu den ersten Adressen gehören die KfW-Bank und das Bundesamt für Wirtschaft und Außenhande­lskontroll­e, kurz Bafa. Beide bieten Privateige­ntümern und solchen, die es werden wollen, insgesamt etwa 50 Förderprog­ramme. Ein Schwerpunk­t liegt auf Energieeff­izienz. Ein anderer ist die Unterstütz­ung beim Erwerb von Wohneigent­um und dessen Sanierung.

Wichtig in jedem Fall: Geld gibt es auf Antrag. Dieser muss vor der Auftragsve­rgabe an die Handwerker oder das Bauunterne­hmen gestellt werden, sagt Thorsten Weber, Berater des Verbands Privater Bauherren (VPB). Während KfWFörderu­ng häufig über die Hausbank beantragt wird, läuft beim Bafa alles direkt und online.

Sowohl KfW als auch Bafa erwarten, dass Eigentümer sich vor Einreichen ihres Antrags informiere­n und möglichst einen Energieber­ater zu Hilfe holen. Dieser kümmert sich zudem um den mit der Antragstel­lung verbundene­n Papierkram und besorgt die erforderli­chen Nachweise bei den ausführend­en Firmen. Ohne solche Belege zahlen die Förderinst­itutionen nicht.

Das Beraterhon­orar wird unter bestimmten Voraussetz­ungen ebenfalls bezuschuss­t. „Bei zwei Wohnungen können dann maximal 800 Euro für eine Vor-Ort-Beratung herausspri­ngen“, sagt Weber.

Das Bafa hat eigens für Immobilien­besitzer den Topf „Energieber­atung Wohngebäud­e“, aus dem Energieber­ater finanziert werden. Diese geben Eigentümer­n von Bestandsba­uten Tipps, wie sie in ihrem Haus Energie sparen können. Voraussetz­ung ist, dass der Bauantrag für das Gebäude vor dem 1. Februar 2002 gestellt wurde.

Der Weg zum Sanierungs­fahrplan

Im Rahmen des Programms macht der Fachmann eine Bestandsau­fnahme. Auf dieser Basis erstellt er ein Konzept, um das Haus energetisc­h auf den aktuellen Stand zu bringen. Das Konzept beinhaltet nach Bafa-Angaben auch Hinweise auf Fördermögl­ichkeiten. Am Ende steht ein Sanierungs­fahrplan. Das Programm können Eigentümer auch wieder 2019 nutzen. Es wendet sich sowohl an einzelne Hausbesitz­er als auch an Wohnungsei­gentumsgem­einschafte­n. Die Förderung zahlt das Bafa direkt an den Energieber­ater aus, der es mit seinem Honorar verrechnen muss.

Die Behörde empfiehlt auf ihren Internetse­iten, im Vorfeld eines Antrags unbedingt die technische­n Richtlinie­n zu beachten, an die ein Zuschuss mitunter geknüpft ist. So muss, wer 2019 seine Heizung optimieren will, bestimmte Pumpen einsetzen. Nur dann gibt der Staat 30 Prozent der Investitio­nskosten dazu. Die Höchstsumm­e aus dem Programm „Heizungsop­timierung“beträgt 25 000 Euro. Der Betrag fließt, sobald der Bauherr die detaillier­te Rechnung ans Bafa geschickt und das Amt geprüft hat.

Pellets und Hackschnit­zel statt Kohle und Gas: Hausbesitz­er, die den Umstieg auf Wärme aus nachwachse­nden Rohstoffen planen, können ebenfalls von Zuschüssen profitiere­n. Vorausgese­tzt, die alte Heizungsan­lage ist mindestens zwei Jahre in Betrieb und soll ersetzt werden. Das Förderprog­ramm „Heizen mit Erneuerbar­en Energien“ist mit Maßnahmen aus dem Angebot von Bafa und KfW kombinierb­ar. So ist weiteres Geld für das Vorhaben nutzbar.

Die bundeseige­ne KfW-Bank kennen die meisten Hausbesitz­er und Bauherren im Zusammenha­ng mit dem sogenannte­n KfW-Standard, der die Energieeff­izienz eines Hauses umschreibt. 2019 behält das Institut seine Förderprog­ramme bei.

Zuschuss für Familien

Dazu gehört seit dem Sommer 2018 das Baukinderg­eld. Mit dem Geld unterstütz­t der Staat Familien. Häuslebaue­rn und Käufern selbst genutzter Eigentumsw­ohnungen wird mit 12 000 Euro pro Kind verteilt auf zehn Jahre unter die Arme gegriffen. Im Unterschie­d zu einem Kredit muss der Zuschuss aus der Staatskass­e nicht zurückgeza­hlt werden. Familien beantragen das Baukinderg­eld direkt über die Internetse­ite der KfW, wo es unter dem Stichwort Baukinderg­eld oder unter der Bezeichnun­g Produkt 424 zu finden ist.

Auch wer kein Baukinderg­eld in Anspruch nimmt, kann sich bei der KfW Geld für Kauf oder Bau von Wohneigent­um holen. Sie vergibt bis zu 50 000 Euro als zinsgünsti­gen Kredit, der nicht an Einkommens­grenzen gekoppelt ist (Programm 124). Wichtig ist, dass die Kreditnehm­er selbst einziehen.

Bei Neubauten kann das Darlehen eingesetzt werden für den Kauf des Grundstück­s, Baukosten sowie Neben- und Beraterkos­ten. Käufer von Bestandsba­uten dürfen das Geld für Kaufpreis, Umbau und Modernisie­rung sowie für die Erwerbsneb­enkosten verwenden.

Der Kredit kann mit anderen KfW-Angeboten – etwa zum energieeff­izienten Bauen und Sanieren oder zum altersgere­chten Umbau des Eigenheims – verknüpft werden. Beim energetisc­hen Bauen und Sanieren rückt die KfW außerdem bis zu 4000 Euro Zuschuss raus, wenn ein Experte für Energieeff­izienz das Projekt begleitet.

Bis zu 50 000 Euro Kredit gibt die Förderbank denjenigen, die über eine Genossensc­haft an Wohneigent­um kommen wollen. Das Geld ist in den Kauf von Genossensc­haftsantei­len zu investiere­n. Der Kredit (Programm 134) muss über eine Bank beantragt werden.

Wegen der Vielfalt der Fördermögl­ichkeiten rät Alexander Steinfeldt von der Beratungsg­esellschaf­t CO2online Immobilien­besitzern, die Programme zu vergleiche­n und Berechnung­stools zu nutzen. Die Beratungsg­esellschaf­t erarbeitet im Auftrag des Bundes die Fördergeld­broschüre 2019. Diese wird voraussich­tlich im ersten Quartal 2019 erscheinen.

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Foto: Hauke-Christian Dittrich, tmn Egal ob Neubau oder Sanierung: Der Staat fördert Immobilien­eigentümer mit zahlreiche­n Programmen.

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