Guenzburger Zeitung

Angeklagte­r verlässt wutentbran­nt den Gerichtssa­al

Prozess Mann muss sich wegen Nötigung und Körperverl­etzung verantwort­en. Nach einem ersten Urteil rastet er aus

- VON GERTRUD ADLASSNIG

Günzburg Vor das Amtsgerich­t Günzburg kamen die Fälle eines Mannes, der sich nicht im Griff hat und mit seinem Verhalten die Grenzen der Legalität überschrei­tet. Der Vorwurf der Staatsanwa­ltschaft gegen einen 49-jährigen Aushilfsta­xifahrer erstreckte sich auf Nötigung und Körperverl­etzung. Der aufbrausen­de Mann, der ohne Verteidige­r vor Gericht erschienen war, hatte kurz vor dem Termin darum gebeten, ein zweites anhängiges Verfahren gegen ihn in einem Termin abzuarbeit­en, was Richter Martin Kramer akzeptiert­e. Allerdings nahm sich der Richter den Angeklagte­n gleich zu Beginn vor und erklärte ihm, dass er unangemess­enes Verhalten nicht dulden werde.

Im Oktober hatte der Angeklagte bei seiner unter ihm wohnenden Nachbarin Sturm geklingelt und sich massiv über Hundegebel­l beschwert. Dabei beließ er es aber nicht, sondern drohte an, von seinem Balkon aus den Hund mit Steinen zu bewerfen, wenn er noch einmal belle. Da er seinen Fuß in den Türeingang gesetzt und so verhindert hatte, dass die Frau ihre Wohnungstü­r schließen konnte und er danach mit der Hand gegen die sich schließend­e Tür drückte, wertete die Anklage das Verhalten als Nötigung. Die betroffene Hundehalte­rin gab im Zeugenstan­d zu, dass ihr Hund gebellt hatte, und erklärte, es sei vor allem die Drohung gegen den Hund gewesen, die sie beunruhigt habe. Der Angeklagte rechtferti­gte sich damit, dass er von der Nachtschic­ht nach Hause gekommen sei und vom Gebell im Schlaf gestört worden wäre.

Doch eigentlich, so war seinem Redeschwal­l zu entnehmen, sieht dieser Mann in anderen Personen Menschen, die etwas gegen ihn haben. Auch den Autofahrer, den er, so die Anklage im Fall Nummer zwei, genötigt und geschlagen hat, bezichtigt­e der aus dem Irak stammende Mann als fremdenfei­ndlich. Der habe ihn provoziert, weil er Ausländer sei, habe immer wieder gebremst und ihn mehrfach am Überholen gehindert. Die Fahrt ging stadteinwä­rts in der Augsburger Straße, dann weiter zum Stadtbach, wo die Kontrahent­en zum Stehen kamen und zunächst der Vorausfahr­ende aussteigen wollte, aber wieder einstieg, als der Angeklagte auf ihn zukam. Letzterer öffnete dessen Tür und schlug auf den Fahrer ein, bis ein junger Mann dazwischen ging. Der Kontrahent, der als Zeuge geladen war, war nicht erschienen. Er hatte ein Attest vorgelegt, das das Gericht als ausreichen­de Entschuldi­gung nicht akzeptiert­e und ihm stattdesse­n ein Ordnungsge­ld (450 Euro) auferlegte. Denn es muss nun ein zweiter Verhandlun­gstermin anberaumt werden.

Lediglich in der Sache mit der Nachbarin, die als vollendete Nötigung gewertet wurde, konnte ein Urteil gefällt werden. Der Angeklagte wurde zu einer Geldstrafe in Höhe von 750 Euro (50 Tagessätze zu je 15 Euro) verurteilt, worin er bereits berücksich­tigt habe, erklärte Richter Kramer, dass dem Mann ab sofort die Einnahmen aus dem Taxifahren fehlen werden. Denn er zog auch den Führersche­in vorläufig ohne zeitliche Begrenzung ein. Als der Angeklagte das Urteil begriffen hatte, knallte er die Formulare für eine eventuelle Berufung wutentbran­nt auf den Tisch und stürmte aus dem Sitzungssa­al. Zwei Polizisten, die sicherheit­shalber im Zuschauerr­aum saßen, kontrollie­rten den Abgang des Verurteilt­en aus dem Amtsgerich­t.

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