Angeklagter verlässt wutentbrannt den Gerichtssaal
Prozess Mann muss sich wegen Nötigung und Körperverletzung verantworten. Nach einem ersten Urteil rastet er aus
Günzburg Vor das Amtsgericht Günzburg kamen die Fälle eines Mannes, der sich nicht im Griff hat und mit seinem Verhalten die Grenzen der Legalität überschreitet. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft gegen einen 49-jährigen Aushilfstaxifahrer erstreckte sich auf Nötigung und Körperverletzung. Der aufbrausende Mann, der ohne Verteidiger vor Gericht erschienen war, hatte kurz vor dem Termin darum gebeten, ein zweites anhängiges Verfahren gegen ihn in einem Termin abzuarbeiten, was Richter Martin Kramer akzeptierte. Allerdings nahm sich der Richter den Angeklagten gleich zu Beginn vor und erklärte ihm, dass er unangemessenes Verhalten nicht dulden werde.
Im Oktober hatte der Angeklagte bei seiner unter ihm wohnenden Nachbarin Sturm geklingelt und sich massiv über Hundegebell beschwert. Dabei beließ er es aber nicht, sondern drohte an, von seinem Balkon aus den Hund mit Steinen zu bewerfen, wenn er noch einmal belle. Da er seinen Fuß in den Türeingang gesetzt und so verhindert hatte, dass die Frau ihre Wohnungstür schließen konnte und er danach mit der Hand gegen die sich schließende Tür drückte, wertete die Anklage das Verhalten als Nötigung. Die betroffene Hundehalterin gab im Zeugenstand zu, dass ihr Hund gebellt hatte, und erklärte, es sei vor allem die Drohung gegen den Hund gewesen, die sie beunruhigt habe. Der Angeklagte rechtfertigte sich damit, dass er von der Nachtschicht nach Hause gekommen sei und vom Gebell im Schlaf gestört worden wäre.
Doch eigentlich, so war seinem Redeschwall zu entnehmen, sieht dieser Mann in anderen Personen Menschen, die etwas gegen ihn haben. Auch den Autofahrer, den er, so die Anklage im Fall Nummer zwei, genötigt und geschlagen hat, bezichtigte der aus dem Irak stammende Mann als fremdenfeindlich. Der habe ihn provoziert, weil er Ausländer sei, habe immer wieder gebremst und ihn mehrfach am Überholen gehindert. Die Fahrt ging stadteinwärts in der Augsburger Straße, dann weiter zum Stadtbach, wo die Kontrahenten zum Stehen kamen und zunächst der Vorausfahrende aussteigen wollte, aber wieder einstieg, als der Angeklagte auf ihn zukam. Letzterer öffnete dessen Tür und schlug auf den Fahrer ein, bis ein junger Mann dazwischen ging. Der Kontrahent, der als Zeuge geladen war, war nicht erschienen. Er hatte ein Attest vorgelegt, das das Gericht als ausreichende Entschuldigung nicht akzeptierte und ihm stattdessen ein Ordnungsgeld (450 Euro) auferlegte. Denn es muss nun ein zweiter Verhandlungstermin anberaumt werden.
Lediglich in der Sache mit der Nachbarin, die als vollendete Nötigung gewertet wurde, konnte ein Urteil gefällt werden. Der Angeklagte wurde zu einer Geldstrafe in Höhe von 750 Euro (50 Tagessätze zu je 15 Euro) verurteilt, worin er bereits berücksichtigt habe, erklärte Richter Kramer, dass dem Mann ab sofort die Einnahmen aus dem Taxifahren fehlen werden. Denn er zog auch den Führerschein vorläufig ohne zeitliche Begrenzung ein. Als der Angeklagte das Urteil begriffen hatte, knallte er die Formulare für eine eventuelle Berufung wutentbrannt auf den Tisch und stürmte aus dem Sitzungssaal. Zwei Polizisten, die sicherheitshalber im Zuschauerraum saßen, kontrollierten den Abgang des Verurteilten aus dem Amtsgericht.