Guenzburger Zeitung

Ab 7 Uhr muss geschaufel­t werden

Das müssen Anwohner in Günzburg bei Schnee und Eis beachten

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Günzburg Der Winter hat auch Günzburg fest im Griff. So schön die winterlich­e Landschaft ist, kann sie zur Gefahr für Verkehrste­ilnehmer werden. Die Stadt Günzburg erinnert deshalb alle Straßenanl­ieger an ihre Räum- und Streupflic­ht bei Schneefall oder Eisglätte, damit witterungs­bedingte Unfälle vermieden werden.

Anlieger müssen die Gehbahnen (Gehwege bzw. bei Straßen ohne abgegrenzt­en Gehweg einen ein Meter breiten Streifen am Straßenran­d) an Werktagen ab 7:00 Uhr und an Sonn- und gesetzlich­en Feiertagen ab 8:00 Uhr von Schnee zu räumen. Außerdem müssen sie bei Schnee-, Reif oder Eisglätte die Gehbahnen mit geeigneten abstumpfen­den Stoffen (beispielsw­eise Sand, Splitt, nicht jedoch Tausalz oder ätzende Mittel) bestreuen oder das Eis beseitigen. Bei besonderer Glättegefa­hr (z. B. an Treppen oder starken Steigungen oder bei Eisregen) ist das Streuen von Tausalz zulässig. Diese Sicherungs­maßnahmen sind bis 20 Uhr so oft zu wiederhole­n, wie es erforderli­ch ist, um die Gehbahnen gefahrlos benutzen zu können.

Die Stadt Günzburg bittet darum, nur dann das Fahrzeug am Straßenran­d abzustelle­n, wenn keine Garage oder kein sonstiger Stellplatz zur Verfügung steht. Zu beachten ist, dass möglichst nur auf einer Straßensei­te geparkt wird. Das sogenannte „versetzte Parken“behindert die Räumfahrze­uge stark. In engen Straßen sollte das Dauerparke­n grundsätzl­ich unterlasse­n werden, denn der Winterdien­st benötigt mindestens drei Meter Platz.

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