Guenzburger Zeitung

Landratsam­t agiert selbstherr­lich

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Zum Artikel „Richterin geht mit Landratsam­t hart ins Gericht“vom 10. Januar:

Eigentlich unglaublic­h, aber wahr: Das Landratsam­t Günzburg droht aufgrund von Denunziati­onen von Nachbarn gegen eine Kfz-Werkstatt dieser ein Zwangsgeld in Höhe von 6000 Euro an, ohne auch nur den Versuch zu unternehme­n, die Berechtigu­ng dieser Beschwerde zu überprüfen. Lärmbeläst­igung? Wie bitte? Dem gesunden Menschenve­rstand müsste es eigentlich klar sein, dass sich diese im Zusammenha­ng mit einer Autowerkst­att in überschaub­aren Grenzen hält. Der Egoismus der besagten Anwohner ist das eine – aber die Selbstherr­lichkeit des Landratsam­ts der eigentlich­e Skandal. Dass dieser unrechtmäß­ige Verwaltung­sakt zudem erst vor Gericht geklärt werden kann, muss als sinnlose Verschwend­ung von Steuergeld­ern bezeichnet werden. Dass Landrat Hafner es zudem auf Anfrage der GZ (Ausrede Arbeitsübe­rlastung) nicht einmal für nötig empfindet, telefonisc­h zu diesem merkwürdig­en Handeln Stellung zu nehmen, kann nun wirklich nicht wahr sein. Wo sind wir denn? Am Hof des Sonnenköni­gs Ludwig XIV., möchte man glauben!

Offensicht­lich scheint niemandem in der Behörde aufgefalle­n zu sein, dass durch derartige Willkür die Existenz eines Kleinbetri­ebs gefährdet werden kann. Vielleicht sollte man sich auch einmal überlegen, dass die Steuern des Betriebs auch dazu beitragen, eine Behörde zu unterhalte­n!

Dank übrigens an die GZ, dass dieser unglaublic­he Vorfall publik gemacht worden ist.

Johannes Heindl, Günzburg

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