Landratsamt agiert selbstherrlich
Zum Artikel „Richterin geht mit Landratsamt hart ins Gericht“vom 10. Januar:
Eigentlich unglaublich, aber wahr: Das Landratsamt Günzburg droht aufgrund von Denunziationen von Nachbarn gegen eine Kfz-Werkstatt dieser ein Zwangsgeld in Höhe von 6000 Euro an, ohne auch nur den Versuch zu unternehmen, die Berechtigung dieser Beschwerde zu überprüfen. Lärmbelästigung? Wie bitte? Dem gesunden Menschenverstand müsste es eigentlich klar sein, dass sich diese im Zusammenhang mit einer Autowerkstatt in überschaubaren Grenzen hält. Der Egoismus der besagten Anwohner ist das eine – aber die Selbstherrlichkeit des Landratsamts der eigentliche Skandal. Dass dieser unrechtmäßige Verwaltungsakt zudem erst vor Gericht geklärt werden kann, muss als sinnlose Verschwendung von Steuergeldern bezeichnet werden. Dass Landrat Hafner es zudem auf Anfrage der GZ (Ausrede Arbeitsüberlastung) nicht einmal für nötig empfindet, telefonisch zu diesem merkwürdigen Handeln Stellung zu nehmen, kann nun wirklich nicht wahr sein. Wo sind wir denn? Am Hof des Sonnenkönigs Ludwig XIV., möchte man glauben!
Offensichtlich scheint niemandem in der Behörde aufgefallen zu sein, dass durch derartige Willkür die Existenz eines Kleinbetriebs gefährdet werden kann. Vielleicht sollte man sich auch einmal überlegen, dass die Steuern des Betriebs auch dazu beitragen, eine Behörde zu unterhalten!
Dank übrigens an die GZ, dass dieser unglaubliche Vorfall publik gemacht worden ist.
Johannes Heindl, Günzburg