Der Internet-Star und der blaue Elefant
Cathy Hummels, Frau des FC-Bayern-Stars Mats Hummels, veröffentlicht auf Instagram ein Foto von ihrem Sohn und seinem Stofftier. Jetzt hat sie eine Klage am Hals – wegen Schleichwerbung
München Hat Instagram-Berühmtheit Cathy Hummels Schleichwerbung betrieben – etwa mit einem blauen Plüsch-Elefanten? „Ich bin mir keiner Schuld bewusst“, sagt die Ehefrau von Fußballprofi Mats Hummels am Montag vor dem Münchner Landgericht. Und auch die Vorsitzende Richterin Monika Rhein lässt in der mündlichen Verhandlung durchblicken, dass sie Zweifel an der Argumentation des klagenden Verbands Sozialer Wettbewerb hat. Doch der Reihe nach.
Der Verband hat Hummels abgemahnt, weil sie in gut einem Dutzend Beiträgen auf der InternetPlattform Instagram für ihre 465 000 Follower unter anderem die Hersteller ihrer Schuhe und Bekleidung genannt und die Webseiten der Unternehmen verlinkt hatte. Bei diesen „streitgegenständlichen“Beiträgen geht es ausschließlich um Produkte, für die die Spielerfrau nach eigenen Worten keinerlei Gegenleistungen erhalten hat. Dazu zählt ein Pullover der Luxusmarke Miu Miu. Der in Berlin ansässige Verband wirft ihr jedoch unerlaubte Werbung vor. „Das müsste schon in den einzelnen Beiträgen gekennzeichnet sein“, sagt der Anwalt des Verbandes, Franz Burchert.
Ein zentraler Streitgegenstand hat nichts mit Mode zu tun: der blaue Plüsch-Elefant von Sohn Ludwig. Hummels hatte ein Bild auf Instagram veröffentlicht, auf dem sie das Gesicht ihres Kinds mit dem Stofftier verdeckt. „Diesen Elefanten habe ich von meiner Tante und meiner Cousine zur Geburt meines Sohnes bekommen“, erzählt sie.
Nicht gestritten wird dagegen über die Werbeverträge, die Hummels mit mehreren Modefirmen abgeschlossen hat. Denn die Instagram-Beiträge zu deren Produkten kennzeichnet die frühere Moderatorin als „bezahlte Partnerschaft“. Hummels betont: „Ich mache das alles ehrlich und transparent.“Ihr Argument lautet: ohne Gegenleistung der Hersteller auch keine Werbung. Publik wird bei der Verhand- lung auch, wer die Instagram-Fotos im Hause Hummels macht: häufig eine Freundin, die Haushälterin oder Ehemann Mats: „Mein Mann macht auch welche, aber der ist nicht so gut darin.“Täglich, sagt sie noch, sei sie drei bis vier Stunden mit Instagram beschäftigt.
„Früher war Influenza eine Krankheit, heute ist es ein Berufsbild“, kommentiert die Vorsitzende Richterin Rhein gleich zu Beginn der Verhandlung und spielt auf die Bezeichnung „Influencer“, wörtlich Beeinflusser, an, wie man solche Stars auf Internet-Plattformen nennt. Sie lässt erkennen, dass sie Zweifel an der Argumentation des Verbands Sozialer Wettbewerb hat. Den Followern sei klar, dass Hummels’ Instagram-Account nicht privat, sondern kommerziell sei. „Dass Frau Hummels (...) nicht mit 465000 Menschen auf der Welt befreundet sein kann, ist ziemlich klar.“Traditionelle Medien können in redaktionellen Beiträgen Produktnamen nennen, ohne dass das als unerlaubte Werbung gilt, erläutert die Richterin. „Haben Sie schon mal Brigitte Online gelesen? Da gibt’s Verlinkungen ohne Ende.“
Hummels greift das Argument dankbar auf: „So sehe ich mich, als Frauenzeitschrift“, sagt sie nach der Verhandlung. Der Verband Sozialer Wettbewerb ist unter Wettbewerbsrechtlern für seine Abmahnungen bekannt. Neben Hummels hat er in den vergangenen Monaten auch Fitness-Model Pamela Reif und andere Promis der Influencer-Szene in Rechtsstreitigkeiten verwickelt.
Das Verfahren stößt nicht nur in der Instagram-Gemeinde auf Interesse. Denn der Prozess berührt die Frage, ob Prominente überhaupt Produkte oder Dienstleistungen aus freien Stücken empfehlen dürfen, ohne dabei eine Abmahnung zu riskieren. Das Anheuern bezahlter Influencer ist in vielen Branchen üblich, sogar Industriekonzerne wie Siemens haben Influencer-Verträge mit Experten. Das Urteil soll am 29. April fallen. Carsten Hoefer, dpa