Polizei darf unter falschem Namen ermitteln
Türke verbreitet verbotene Symbole im Netz. Strategie des Verteidigers scheitert vor Gericht
Günzburg Weil er mehrfach verbotene Kennzeichen der kurdischen Arbeiterpartei PKK und ihres Gründers Abdullah Öcalan in den sozialen Medien verbreitet hat, stand ein 27-jähriger Asylbewerber in Günzburg vor Gericht. 2017 und 2018 hatte der Türke auf Facebook und Instagram die Fotos und Videos gestellt, unter anderem ein Bild von sich selbst in einem T-Shirt, auf dem das, in Deutschland ebenfalls verbotene, Konterfei Öcalans prangte. Insgesamt acht Taten waren angeklagt.
Wie berichtet, waren die Ermittler der Kriminalpolizei Augsburg unter falschem kurdischen Namen auf Facebook auf den Angeklagten gestoßen. Die verbotenen Bilder waren wohl nur für Freunde des Mannes zu sehen. Daran nahm der Verteidiger des Türken Anstoß. Auch beim zweiten Termin am Amtsgericht Günzburg betonte er, das Persönlichkeitsrecht seines Mandanten sei dadurch verletzt worden. Das Argument: Dadurch, dass nur vom Angeklagten als „Freunde“akzeptierte Personen Zugang zu den Fotos und Videos hatten, sei die Polizei in die Privatsphäre des Mannes eingedrungen. Eine rechtliche Grundlage für dieses Vorgehen gebe es nicht. Deshalb sei sein Mandant freizusprechen.
Dem entgegnete die Staatsanwältin, dass der Angeklagte durch eine Freundschaftsanfrage aktiv sein Facebook-Konto geöffnet habe. Auf Instagram sei ohnehin das Profil öffentlich einsehbar gewesen. Deshalb forderte sie eine Geldstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen à zehn Euro.
Richter Martin Kramer konnte zwar aus der angeforderten Dokumentation der Ermittler nicht herauslesen, wer wem eine Freundschaftsanfrage geschickt hatte. Dennoch ließ er die Beweismittel zu. Der Angeklagte habe auf Facebook über 500 Freunde gehabt, das gehe weit über das persönliche Umfeld hinaus. Auch sei die Verwendung von falschen Accounts durch die Polizei absolut üblich. Auch Zivilpolizisten im Straßenverkehr müssten sich nicht sofort als solche zu erkennen geben.
Strafmildernd rechnete er dem Angeklagten an, dass er bisher nicht vorbestraft ist und die entsprechenden Bilder wohl sofort gelöscht hatte, nachdem ein Polizeibeamter der Polizeiinspektion Burgau ihn in seiner Unterkunft besucht und auf den strafbaren Inhalt der Bilder aufmerksam gemacht hatte.
Richter Kramer verhängte eine Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu zehn Euro. Der Verteidiger des 27-Jährigen deutete aber im Gerichtssaal noch an, gegen das Urteil vorgehen zu wollen.