Popstar R. Kelly bleibt vorerst in Haft
Der wegen sexuellen Missbrauchs angeklagte US-Sänger R. Kelly muss vorerst weiter im Gefängnis bleiben. Nach der Staatsanwaltschaft lehnte in New York auch Richterin Ann Donnelly bei einer Anhörung eine Haftentlassung des 52-Jährigen auf Kaution ab. Es bestehe ein Fluchtrisiko – zudem habe Kelly in der Vergangenheit schon zu oft versucht, Ermittlungen gegen ihn zu behindern, argumentierte die Richterin. Möglicher Prozessauftakt ist der 18. Mai 2020. Kelly beteuert bisher seine Unschuld. Ihm wird unter anderem die Produktion von Kinderpornografie und die Misshandlung von Frauen, von denen mehrere zur Tatzeit minderjährig waren, vorgeworfen. Im US-Bundesstaat Minnesota wird R. Kelly unter anderem auch noch Prostitution Minderjähriger vorgeworfen. Kelly hat als Sänger rund 50 Millionen Alben verkauft.