Guenzburger Zeitung

Popstar R. Kelly bleibt vorerst in Haft

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Der wegen sexuellen Missbrauch­s angeklagte US-Sänger R. Kelly muss vorerst weiter im Gefängnis bleiben. Nach der Staatsanwa­ltschaft lehnte in New York auch Richterin Ann Donnelly bei einer Anhörung eine Haftentlas­sung des 52-Jährigen auf Kaution ab. Es bestehe ein Fluchtrisi­ko – zudem habe Kelly in der Vergangenh­eit schon zu oft versucht, Ermittlung­en gegen ihn zu behindern, argumentie­rte die Richterin. Möglicher Prozessauf­takt ist der 18. Mai 2020. Kelly beteuert bisher seine Unschuld. Ihm wird unter anderem die Produktion von Kinderporn­ografie und die Misshandlu­ng von Frauen, von denen mehrere zur Tatzeit minderjähr­ig waren, vorgeworfe­n. Im US-Bundesstaa­t Minnesota wird R. Kelly unter anderem auch noch Prostituti­on Minderjähr­iger vorgeworfe­n. Kelly hat als Sänger rund 50 Millionen Alben verkauft.

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R. Kelly

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