Fußgänger haben Vorrang vor Elektrorollern
Wer mit einem Segway oder E-Tretroller auf einem kombinierten Rad- und Fußweg fährt, muss auf Fußgänger ganz besonders Rücksicht nehmen. Denn sie haben gegenüber Elektrokleinstfahrzeugen absoluten Vorrang, wie der ADAC erklärt. Der Club weist auf eine noch nicht rechtskräftige Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz hin. Das Gericht hatte betont, dass Segway-Fahrer Tempo und Fahrweise auf solchen Wegen anpassen müssen, damit sie Fußgänger weder behindern noch gefährden. Im konkreten Fall war eine Segway-Fahrerin mit einem Fußgänger zusammengestoßen, der auf dem Rad- und Fußweg Fotos machen wollte und dabei rückwärts der Frau in die Spur lief. Die Segway-Fahrerin verletzte sich und klagte auf Schadenersatz. Das Gericht wies das zurück.