Steuer für Zweitwohnungen gekippt
Richter monieren Berechnungsbasis
Karlsruhe Universitätsstädte und Urlaubsorte erheben oft eine Zweitwohnungsteuer – bei der Berechnung dürfen sie sich aber nicht mehr auf Daten aus den 1960er Jahren stützen. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Seither entstandene Verzerrungen könnten durch Hochrechnungen nicht ausgeglichen werden. Die Richter gaben deshalb zwei Klagen von Wohnungseigentümern gegen die Steuern der Oberallgäuer Gemeinden Oberstdorf und Sonthofen statt. Die Satzungen dort müssen überarbeitet werden, wie das Gericht in Karlsruhe am Donnerstag mitteilte.
Ob die Entscheidung auch andere Gemeinden betrifft, ist noch unklar. Nach Schätzung des Deutschen Städte- und Gemeindebunds erhebt bundesweit eine dreistellige Zahl von Gemeinden eine Zweitwohnungsteuer. Wie viele davon gleichlautende Satzungen haben, will der Verband prüfen. Er gehe aber nicht davon aus, dass die meisten Gemeinden ihre Zweitwohnungsteuer so geregelt hätten, sagte der Stellvertretende Hauptgeschäftsführer Uwe Zimmermann. Der Deutsche Städtetag teilte mit, er erwarte eher geringe Steuerausfälle. „Die wenigen betroffenen Städte werden ihre Satzungen entsprechend anpassen“, sagte Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy. Mit der Zweitwohnungssteuer werden Eigentümer oder Mieter zur Kasse gebeten, die ihren Hauptwohnsitz woanders und in der Gemeinde eine zweite Wohnung haben. Das Bundesverfassungsgericht hat die Erhebung der Steuer 1983 abgesegnet. Probleme sehen die Richter aber immer wieder bei der Ausgestaltung. So wurde etwa entschieden, dass Eheleute, die zum Arbeiten in eine andere Stadt pendeln, nicht mit der Steuer belastet werden dürfen.