Ellzee kalkuliert Gebühren und Beiträge neu
Die Kosten fürs Abwasser ändern sich nur geringfügig. Es gibt außerdem eine neue Friedhofssatzung
Ellzee Da nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) Kommunen und Städte hoheitliche Aufgaben möglichst kostendeckend zu erfüllen haben, müssen die Gebühren und Beiträge alle vier Jahre neu kalkuliert und aktualisiert werden. Dieser Vorschrift kam der Gemeinderat Ellzee für den Bereich der Abwasserbeseitigung nach. Es waren nur geringfügige Änderungen notwendig, und Bürgermeister Karl Schlosser sprach von „Traumpreisen“im Vergleich zu vielen anderen Gemeinden.
Der Leiter der Finanzverwaltung der VG Ichenhausen Michael Fritz erläuterte dem Gemeindegremium die vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband kalkulierten Entwässerungsgebühren und Beitragssätze für den Zeitraum von 2019 bis 2022. Die Herstellungsbeiträge wurden letztmals im August 2010 angepasst, die laufenden Einleitungsgebühren im Januar 2015. Für die Herstellung, Anschaffung, Verbesserung und Erneuerung der Kanalisation wurde ein Investitionsbedarf von ca. 2,8 Millionen Euro errechnet, davon entfallen auf das Schmutzwasser rund 2,1 Millionen Euro, auf das Niederschlagswasser 661000 Euro. Verteilt auf eine Grundstücksfläche von 767000 Quadratmetern kommt man beim Niederschlagswasser auf eine Gebühr von 0,86 Euro pro Quadratmeter. Die Kosten für die Beseitigung des Schmutzwassers wird über die Geschossfläche von 203000 Quadratmetern berechnet, was zu einer Gebühr von 10,53 Euro pro Quadratmeter führt. Nach Vorschlag der Verwaltung wurde dann einstimmig der Beitragssatz für die Grundstücksfläche auf 0,80 Euro (bisher 0,70) pro Quadratmeter und für die Geschossfläche auf 10,50 Euro (bisher 10 Euro) pro Quadratmeter festgelegt. Somit gibt es bei den Beitragssätzen eine geringfügige Erhöhung, die zum 1. Januar 2020 wirksam wird.
Für die Berechnung der laufenden Gebühren werden Personalund Sachkosten, Kosten zu Unterhalt und Verwaltung der Kanäle und der Kläranlage sowie kalkulatorische Kosten herangezogen. Hier konnten die Gebühren teilweise nach unten korrigiert werden. Die Einleitung von Mischwasser (Schmutz- und Oberflächenwasser), welche bisher 1,20 Euro pro Kubikmeter kostete, kommt in den nächsten vier Jahren nur auf 1,10 Euro pro Kubikmeter. Die Kosten für die Einleitung von reinem Schmutzwasser liegen bei 1,05 Euro pro Kubikmeter. Die Grundgebühr bleibt unverändert. In den Genuss der günstigeren Gebühren kommen die Bürger schon rückwirkend vom 1. Januar 2019 an. Sie können sich also teilweise auf eine Rückzahlung freuen. Unter- oder Überdeckungen in den kommenden vier Jahren werden in der nächsten Gebührenkalkulation berücksichtigt und verrechnet, erklärte Stadtkämmerer Fritz auf Nachfrage.
Erlassen wurde am Dienstagabend weiterhin eine neue Friedhofsund Bestattungssatzung sowie eine neue Friedhofsgebührensatzung für die Gemeinde Ellzee. Die derzeit gültige Satzung wurde im Dezember 2009 erlassen und bedarf nun im Rahmen der Neukalkulation der Gebührensätze für die Bestattungseinrichtung der Überarbeitung. Aufgrund der Vielzahl an rechtlichen Änderungen und neuen Formulierungen wurde auf eine Änderungssatzung verzichtet und so eine neue Satzung nach dem Muster des Bayerischen Gemeindetages für den Friedhof Ellzee, den Friedhof
Hausen sowie das Leichenhaus Stoffenried (der Friedhof selbst liegt in der Trägerschaft der katholischen Pfarrkirchenstiftung St. Ägidius) ausgearbeitet. In der Grundsatzung finden sich Regeln für das Verhalten auf dem Friedhof, Erläuterungen zur Bestattungsberechtigung oder die Grabarten und Grabgrößen. Bei den Grabgrößen gilt für den Friedhof Hausen und den alten Friedhof in Ellzee die Regelung, dass sich die Grabgröße an den bereits bestehenden Gräbern zu orientieren hat. Die Ruhefrist sowohl für Leichen als auch für Aschen beträgt 20 Jahre, bei Kindern bis zum vollendeten neunten Lebensjahr jedoch 15 Jahre. Festgeschrieben wird auch, dass nach einem früheren Beschluss des Gemeinderates bei Urnenerdgräbern nur Grabplatten und keine Grabsteine verwendet werden dürfen.
Bei der Berechnung der Friedhofsgebührensatzung musste, erläuterte Kämmerer Fritz, berücksichtigt werden, dass bisher nur 22 Prozent der anfallenden Kosten auf die Grabbesitzer umgelegt wurden. Da der Gesetzgeber zulässt, dass in diesem Fall die Gebühren nicht sofort von „null auf 100“angehoben werden, einigte sich der Gemeinderat auf eine Anhebung der Gebühren, die eine 50-prozentige Kostendeckung erwarten lässt. Die Bestattungsdienstleistungen (Leichenhausdienste, Erdbestattungen, Brunnenbestattungen, Exhumierungen) sind von der Gemeinde auf das Bestattungsinstitut Fritz übertragen worden, welches bisher die Gebühren direkt mit den Hinterbliebenen abgerechnet hat. Dies ändert sich nun, die Rechnungen stellt in Zukunft die Gemeinde.
Vor Inkrafttreten der neuen Satzung wird diese öffentlich bekannt gemacht, sodass sich die Bürger über die neuen Gebührensätze kundig machen können. Erst nach dieser Bekanntmachung tritt die neue Satzung in Kraft. Auf Wunsch von Gemeinderäten wird an den Friedhöfen eine Friedhofsordnung angebracht. Viele Friedhofsbesucher wüssten zum Beispiel nicht, dass das Mitnehmen von Hunden auf dem Friedhof verboten ist.