Ausbaubeiträge in Egenhofen spalten ein Dorf
Der Straßenausbau im Kammeltaler Ortsteil Egenhofen schlägt weiterhin hohe Wellen. Sah es zwischenzeitlich fast schon so aus, als ob den Anliegern die Erschließungsbeiträge ganz oder teilweise erlassen werden, kam es nun zur Kehrtwende. Nicht öffentlich hat der Gemeinderat bekräftigt, dass alles so bleibt, wie es ist, und 90 Prozent der Herstellungskosten bei den Bürgern hängen bleiben. Die Beitragsbescheide sollen nach den Angaben des Bürgermeisters nach den Herbstferien verschickt werden. Bereits mehrfach haben betroffene Straßenanlieger angekündigt, dass sie dann vor Gericht gehen wollen. Die meisten der etwa 50 Egenhofer sind nämlich der Ansicht, dass die Dorfstraße schon erstmalig ausgebaut sei. Der Haken ist aber, dass es dafür bislang jedenfalls keinen konkreten Nachweis gibt.
Erst eine juristische Entscheidung könnte wohl Klarheit bringen. Die Gemeinde befindet sich durch die neue staatliche Regelung für die Straßenerschließungsbeiträge (Strebs) in einer Zwickmühle.
Hätte sie von sich aus zugunsten der Anlieger darauf verzichtet, hätte der Freistaat ihr womöglich keine Zuschüsse gezahlt. Und das, obwohl die Kommunen seit 2016 aufgefordert wurden, sämtliche nicht erstmals ausgebauten Straßen bis spätestens 2021 herzustellen, weil sie danach keine Beiträge mehr kassieren dürfen. Dass der Gemeinderat jetzt unter Ausschluss der Öffentlichkeit mehrheitlich bei der Strebs-Abrechnung blieb, begründete Kammeltals Bürgermeister Matthias Kiermasz mit Anfeindungen, denen der Rat ausgesetzt sei. Tatsächlich seien aus Egenhofen schon entsprechende Reaktionen gekommen, wie ein Gemeinderatsmitglied gegenüber unserer Zeitung bestätigt.
Das habe bei einigen im Rat durchaus sogar schon zu gesundheitlichen Folgen geführt. Klar könnte von einem gewählten Gremium gefordert werden, bei einer solch unpopulären Entscheidung Farbe zu bekennen. Aber im Vergleich zu einem hauptamtlichen und bezahlten Rathauschef handelt es sich bei den Kammeltaler Gemeinderäten um ehrenamtlich tätige Bürger.
Die sollten nach ihrem persönlichen Gewissen entscheiden und nicht, ob ihnen bestimmte Personen sympathisch sind oder ihnen leidtun. Und für eine solche Entscheidung dann übel angegangen zu werden, widerspricht meinem Demokratieverständnis. So wie die Egenhofer Bürger die für sie negativen Strebs kritisch sehen, könnten andere Grundstücksbesitzer in der Gemeinde, die im gleichen Fall zahlen mussten, einen Erlass als ungerecht empfinden.
Im Ortsteil Goldbach zum Beispiel sind die Beitragsbescheide gerichtlich als korrekt eingestuft worden, obwohl auch dort der Erstausbau einer Straße bestritten wurde. Nach wie vor müssen ja Bauherrn für die Ersterschließung aufkommen, lediglich für nachträgliche Ausbaumaßnahmen entfällt die Beitragserhebung ab 2021. Bis dahin bleibt die bisherige Regelung ein heißes Eisen, die nicht nur in Egenhofen für Wut und Enttäuschung unter den Betroffenen sorgt. Für diese Anlieger bleibt letztlich nur noch die Hoffnung, dass ein Gericht ihre Sicht der Dinge bestätigt.