Kann Straße breiter werden? Zu viel Verkehr auf Ausweichroute in Kötz
Kötz Für die einen ist es der schnellste Weg durchs Dorf, für einen Anlieger ein so nicht hinnehmbarer Zustand. Deshalb wandte er sich in einem Schreiben an die Gemeinde Kötz und beantragte für die schmale Verbindungsstraße zwischen Raiffeisenstraße und Schlossstraße eine „Anlieger frei“-Beschilderung. Der Bauausschuss hatte in seiner Sitzung darüber zu entscheiden.
Das schmale Sträßchen, das seit Mai 1964 den rechtlichen Status einer Ortsstraße hat, ist eine praktische Ausweichroute für die Wohnsiedlung im Süden von Kleinkötz auf dem Weg zu Kindergarten, Kirche, Friedhof und Bäcker. Sie spart den Weg über die viel befahrene Hauptstraße B16. Die Ausschussmitglieder wägten ab zwischen einem Einschnitt für die Bevölkerung, wenn die einzige Nord-Süd-Verbindung neben der B16 für den Anliegerverkehr beschränkt wird, und den Interessen des Anliegers, dessen Dachrinne und Birco-Rinne schon beschädigt wurden.
In der einstimmigen Entscheidung wurde beschlossen den Verkehr nicht einzuschränken, stattdessen soll geprüft werden, ob die Gemeinde nicht Grund erwerben kann, um die Straße wenigstens teilweise breiter machen zu können. Auch dem zweiten vorliegenden BürgerAntrag wurde nicht stattgegeben. Ein Anwohner des Bachwegs in Großkötz hätte sich an der Einmündung in die Ichenhauser Straße einen Verkehrsspiegel gewünscht. Der Ausschuss beschloss, vorerst keinen aufzustellen, sondern sich die Einmündung bei der nächsten Verkehrsschau anzuschauen.
In Kleinkötz auf der Flur Hinter der Kirche wird die Telefónica Germany ihren bestehenden Mobilfunkmasten erweitern. Künftig soll dort eine LTE-Sendeanlage ihren Platz finden. „Jeder will guten Handyempfang. Wir können nicht rückwärtsgehen“, war die Meinung am Ratstisch, ehe dem Antrag einstimmig zugestimmt wurde.
Seit bald 40 Jahren besteht südlich von Großkötz die wasserrechtliche Erlaubnis für eine Fischteichanlage. Laut einem Ausschussmitglied ist die Anlage momentan nicht in Betrieb und sehr zugewachsen. Erteilt wird die wasserrechtliche Erlaubnis vom Landratsamt. Sie soll unbefristet gelten. Der Bauausschuss stimmte dem Vorhaben einstimmig zu. (sawa)