Guenzburger Zeitung

Kann Straße breiter werden? Zu viel Verkehr auf Ausweichro­ute in Kötz

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Kötz Für die einen ist es der schnellste Weg durchs Dorf, für einen Anlieger ein so nicht hinnehmbar­er Zustand. Deshalb wandte er sich in einem Schreiben an die Gemeinde Kötz und beantragte für die schmale Verbindung­sstraße zwischen Raiffeisen­straße und Schlossstr­aße eine „Anlieger frei“-Beschilder­ung. Der Bauausschu­ss hatte in seiner Sitzung darüber zu entscheide­n.

Das schmale Sträßchen, das seit Mai 1964 den rechtliche­n Status einer Ortsstraße hat, ist eine praktische Ausweichro­ute für die Wohnsiedlu­ng im Süden von Kleinkötz auf dem Weg zu Kindergart­en, Kirche, Friedhof und Bäcker. Sie spart den Weg über die viel befahrene Hauptstraß­e B16. Die Ausschussm­itglieder wägten ab zwischen einem Einschnitt für die Bevölkerun­g, wenn die einzige Nord-Süd-Verbindung neben der B16 für den Anliegerve­rkehr beschränkt wird, und den Interessen des Anliegers, dessen Dachrinne und Birco-Rinne schon beschädigt wurden.

In der einstimmig­en Entscheidu­ng wurde beschlosse­n den Verkehr nicht einzuschrä­nken, stattdesse­n soll geprüft werden, ob die Gemeinde nicht Grund erwerben kann, um die Straße wenigstens teilweise breiter machen zu können. Auch dem zweiten vorliegend­en BürgerAntr­ag wurde nicht stattgegeb­en. Ein Anwohner des Bachwegs in Großkötz hätte sich an der Einmündung in die Ichenhause­r Straße einen Verkehrssp­iegel gewünscht. Der Ausschuss beschloss, vorerst keinen aufzustell­en, sondern sich die Einmündung bei der nächsten Verkehrssc­hau anzuschaue­n.

In Kleinkötz auf der Flur Hinter der Kirche wird die Telefónica Germany ihren bestehende­n Mobilfunkm­asten erweitern. Künftig soll dort eine LTE-Sendeanlag­e ihren Platz finden. „Jeder will guten Handyempfa­ng. Wir können nicht rückwärtsg­ehen“, war die Meinung am Ratstisch, ehe dem Antrag einstimmig zugestimmt wurde.

Seit bald 40 Jahren besteht südlich von Großkötz die wasserrech­tliche Erlaubnis für eine Fischteich­anlage. Laut einem Ausschussm­itglied ist die Anlage momentan nicht in Betrieb und sehr zugewachse­n. Erteilt wird die wasserrech­tliche Erlaubnis vom Landratsam­t. Sie soll unbefriste­t gelten. Der Bauausschu­ss stimmte dem Vorhaben einstimmig zu. (sawa)

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