Unfreiwillige Feuerwehr
In Schleswig-Holstein werden Bürger zum Dienst verpflichtet. Ist das auch in Bayern möglich?
Augsburg/Grömitz Wenn Artikel 13 greift, wird der Bürger zwangsverpflichtet. Das ist erst kürzlich in Grömitz in Schleswig-Holstein geschehen. Die knapp 8000-Einwohner-Gemeinde hatte zu wenig Feuerwehrleute, um die Sicherheit im Ort zu garantieren. Deshalb verschickte der Bürgermeister Verpflichtungsbescheide. Mittlerweile haben acht Männer ihren Dienst angetreten – bei der unfreiwilligen Feuerwehr.
Wer denkt, dass die Wehrpflicht in Deutschland mit der Aussetzung im Jahr 2011 vorbei ist, der täuscht sich. Denn die gesetzliche Möglichkeit, Menschen, zumindest in die Feuerwehr zu berufen, haben die Gemeinden in allen Bundesländern, also auch in Bayern. Wilfried Schober, Pressesprecher des Bayerischen Gemeindetags, erklärt: „Gemeinden sind dazu verpflichtet, den Brandschutz sicherzustellen.“Schober sagt weiter, wenn eine Feuerwehr nicht mehr in der Lage sei, um beispielsweise rechtzeitig am Einsatzort einzutreffen, da zu wenige freiwillige Helfer zur Verfügung stünden, könne ein Rathauschef in Bayern eine solch drastische Lösung wie in Grömitz anwenden. Der Bürgermeister entscheidet dann in Abstimmung mit dem Gemeinderat über mögliche Feuerwehrmänner und -frauen. Infrage kommen Bewohner zwischen 18 und 60 Jahren. Und allein mit der Einsatzbereitschaft im Notfall ist es nicht getan. Auserwählte müssten auch regelmäßig bei den Proben dabei sein und eventuell Schichtdienste übernehmen.
Einem möglichen Einzugsbescheid kann man nur entkommen, wenn man gute Gründe anbringt – etwa gesundheitliche Beschwerden, sagt Schober. Hilft das nichts, könne der Bürger auch Einspruch vor Gericht einlegen. „Ist eine Gemeinde aber schlau, dann stellen sie einen Eilantrag“, erklärt Schober. Das würde bedeuten: Die Person muss vorerst seinen Dienst antreten, bis das Gerichtsverfahren entschieden ist. Die Vorstellung erinnert dann doch mehr an Zwang als an freiwilliges Helfen.
Deshalb kann eine Pflichtwehr auch nur das letzte Mittel einer Gemeinde sein, sagt ein Sprecher des Bayerischen Innenministeriums auf Nachfrage. Er erklärt weiter, dass eine Gemeinde erst versuchen müsse, neue Hilfskräfte anzuwerben. Seit Inkrafttreten des Artikels 13 Anfang der 80er Jahr wurde in Bayern noch kein Bürger per Zwangsbescheid einberufen, so der Sprecher. Auch wenn Freiwillige Feuerwehren immer wieder klagen, es gebe zu wenig Nachwuchs und auf dem Land sei die Situation angespannt. Der Geschäftsführer des Bayerischen Feuerwehrverbands, Uwe Peetz, sagt: „Die Versorgung in Bayern durch die Feuerwehr ist gewährleistet.“Er verweist auf die Zahlen: 326000 erwachsene Menschen engagieren sich aktiv bei der
Feuerwehr in Bayern, hinzu kommen 50 000 Jugendliche.
Dass Pflichtwehren in Bayern bislang noch nicht in Betracht gezogen wurden, hat auch einen anderen Grund. Die Feuerwehren arbeiten miteinander. Sei eine Gemeinde schlechter aufgestellt, bekomme sie Unterstützung aus den Nachbargemeinden, sagt Schober. Dann würde bei einem Notfall nicht nur das Telefon der zuständigen Feuerwehr im Ort klingeln, sondern eben auch das der Nachbargemeinde.
In Schleswig-Holstein ist das anders. Dort stellt Grömitz bereits die vierte Pflichtfeuerwehr. Die erste war die Gemeinde List auf der Insel Sylt. Auch in anderen Bundesländern, etwa in Mecklenburg-Vorpommern gibt es nach Angaben des dem Deutschen Feuerwehrverbandes vereinzelte Pflichtwehren, in Hessen und Niedersachsen dementsprechende Überlegungen.