Wegen Pinkelpausen vor Gericht
Mountainbiker sind erbost
München Man stelle sich vor, man begibt sich mit guten Freunden auf eine Fahrradtour. Schönes Wetter, schöne Landschaft, schöne Strecke – und alle halbe Stunde muss einer der Teilnehmer zum Bieseln. Das kann sportlich versierten Radlern schon mal den Ausflug vermiesen. Und in seltenen Fällen sogar vor Gericht führen, so wie im Falle dreier Mountainbiker aus Nürnberg.
Sie hatten bei einem Reiseveranstalter eine „Transalp Fountain Rad Tour“gebucht – mit dem Zweirad ging es von Braunau bei Garmisch über die Alpen bis zum Gardasee nach Italien. Ausgeschrieben war eine sportliche Radtour abseits der Pisten für Fortgeschrittene mit sehr guter Kondition. 1258 Euro ließen sich die drei Männer den Spaß kosten, der am Ende aber wohl keiner war. Das jedenfalls sagten die Radler vor dem Amtsgericht München, wo sie einen Teil ihres Geldes zurückforderten. Denn: Statt der versprochenen 400 Kilometer seien nur 364 zurückgelegt worden, 100 davon auf Asphalt. Der Reiseführer sei nicht gut genug trainiert gewesen, habe Autofahrer, Radler und Fußgänger angepöbelt und, zu allem Überfluss, zu viele Pinkelpausen eingelegt.
Alles zusammen war das zu viel des Unguten, befanden die enttäuschten Alpenüberquerer. Einer der Männer wollte daher von dem Veranstalter aus dem Landkreis München die 1258 Euro komplett zurückhaben, die beiden anderen hätten sich mit einer Rückerstattung in Höhe von 40 Prozent zufrieden gegeben. Am Ende bekam keiner auch nur einen Cent.
Das Gericht wies die Klage nämlich zurück. Weil in den Reiseunterlagen keine bestimmte Strecke zugesichert worden sei. Weil aus der Reisebeschreibung nicht hervorgegangen sei, dass die Reise als ein sportliches (Hochleistungs-)Programm angeboten wurde, um den Teilnehmer einen bestimmten Trainingserfolg zu versprechen. Weil Wartezeiten bei dieser Art von Reise zum gewöhnlichen Ablauf gehörten. Und weil die Unhöflichkeit des Guides keinen Fehler der Reise darstelle, wie es im am Freitag veröffentlichten Urteil heißt. (mit dpa)