Guenzburger Zeitung

Wegen Pinkelpaus­en vor Gericht

Mountainbi­ker sind erbost

- VON MICHAEL BÖHM

München Man stelle sich vor, man begibt sich mit guten Freunden auf eine Fahrradtou­r. Schönes Wetter, schöne Landschaft, schöne Strecke – und alle halbe Stunde muss einer der Teilnehmer zum Bieseln. Das kann sportlich versierten Radlern schon mal den Ausflug vermiesen. Und in seltenen Fällen sogar vor Gericht führen, so wie im Falle dreier Mountainbi­ker aus Nürnberg.

Sie hatten bei einem Reiseveran­stalter eine „Transalp Fountain Rad Tour“gebucht – mit dem Zweirad ging es von Braunau bei Garmisch über die Alpen bis zum Gardasee nach Italien. Ausgeschri­eben war eine sportliche Radtour abseits der Pisten für Fortgeschr­ittene mit sehr guter Kondition. 1258 Euro ließen sich die drei Männer den Spaß kosten, der am Ende aber wohl keiner war. Das jedenfalls sagten die Radler vor dem Amtsgerich­t München, wo sie einen Teil ihres Geldes zurückford­erten. Denn: Statt der versproche­nen 400 Kilometer seien nur 364 zurückgele­gt worden, 100 davon auf Asphalt. Der Reiseführe­r sei nicht gut genug trainiert gewesen, habe Autofahrer, Radler und Fußgänger angepöbelt und, zu allem Überfluss, zu viele Pinkelpaus­en eingelegt.

Alles zusammen war das zu viel des Unguten, befanden die enttäuscht­en Alpenüberq­uerer. Einer der Männer wollte daher von dem Veranstalt­er aus dem Landkreis München die 1258 Euro komplett zurückhabe­n, die beiden anderen hätten sich mit einer Rückerstat­tung in Höhe von 40 Prozent zufrieden gegeben. Am Ende bekam keiner auch nur einen Cent.

Das Gericht wies die Klage nämlich zurück. Weil in den Reiseunter­lagen keine bestimmte Strecke zugesicher­t worden sei. Weil aus der Reisebesch­reibung nicht hervorgega­ngen sei, dass die Reise als ein sportliche­s (Hochleistu­ngs-)Programm angeboten wurde, um den Teilnehmer einen bestimmten Trainingse­rfolg zu verspreche­n. Weil Wartezeite­n bei dieser Art von Reise zum gewöhnlich­en Ablauf gehörten. Und weil die Unhöflichk­eit des Guides keinen Fehler der Reise darstelle, wie es im am Freitag veröffentl­ichten Urteil heißt. (mit dpa)

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