Guenzburger Zeitung

Trotz höherer Ausgaben noch Geld für die Rücklage

Waldstette­n darf für 2018 gut 391000 Euro Gewinn verbuchen. Eine Bauvoranfr­age wird diskutiert

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Waldstette­n Dass Waldstette­n finanziell nicht schlecht da steht, hat sich in der Sitzung des Marktgemei­nderats wieder einmal gezeigt. Obwohl im vergangene­n Jahr deutlich mehr Geld ausgegeben werden musste, als im Haushaltsp­lan vorgesehen war, hat es noch für eine überrasche­nde Zuführung zur ohnehin mehr als sechs Millionen Euro starken Rücklage gereicht.

● Jahresrech­nung 2018 Trotz überund außerplanm­äßiger Ausgaben im Verwaltung­shaushalt (knapp 83000 Euro) und im Vermögensh­aushalt (knapp 12000 Euro) konnte die Marktgemei­nde gut 391000 Euro der Rücklage zuführen, im Haushaltsp­lan war bei diesem Posten eine Null angesetzt. Haushaltsr­este aus dem Jahr 2018 wurden einstimmig beschlosse­n, die über- und außerplanm­äßigen Ausgaben einstimmig genehmigt und die Jahresrech­nung 2018 ebenfalls ohne Gegenstimm­en festgestel­lt.

Diesen Beschluss verknüpfte­n die Gemeinderä­te auf Vorschlag des

Bürgermeis­ters Mathias Mader allerdings mit einem Vorbehalt, weil aus Krankheits­gründen noch keine Rechnungsp­rüfung stattfinde­n konnte.

● Friedhofsg­ebühren Um Geld ging es auch bei der Anpassung der Friedhofsg­ebühren, Bürgermeis­ter Michael Kusch sprach von „moderaten Erhöhungen“. Nach zwei Jahren hat das auf dem Waldstette­r Friedhof tätige Bestattung­sunternehm­en zum Beginn des Jahres 2020 eine Preiserhöh­ung angekündig­t und auf gestiegene Lohn-, Energie und Allgemeink­osten hingewiese­n. So steigt beispielsw­eise der Preis für das Öffnen und Schließen eines Erdgrabes bis zu einer Tiefe von 1,80 Metern von 187,90 auf 195,96 Euro. Bei einem bis zu 2,40 Meter tiefen Erdgrab steigen diese Kosten von 245,05 auf 263,45 Euro. Für die Träger bei Beerdigung­en werden künftig 105,34 anstatt bisher 97,96 Euro fällig.

Auch für das Öffnen und Schließen eines Urnengrabs müssen Hin

ab 1. Januar mehr bezahlen. Anstelle von bisher 81,38 sind es dann 87,49 Euro. Die Verwaltung­spauschale pro Bestattung oder Exhumierun­g, die bisher 63 Euro betrug, verteuert sich im Vergleich zu den anderen Posten stark, nämlich auf 94 Euro. Die Grabnutzun­gsgebühren bleiben von diesen Preiserhöh­ungen des Bestatters unberührt. Die Marktgemei­nderäte haben den neuen Preisen einhellig zugestimmt.

● Kommunalwa­hl Schnell erledigt war die Bestellung von Wahlleiter und Stellvertr­eter für die Kommunalwa­hl im März 2020. Wahlleiter wird Simon Pietsch, seine Vertreteri­n Regina Hässler. Beide haben im Vorfeld der Marktgemei­nderatssit­zung zugesagt, dieses Amt zu übernehmen.

● Bauvoranfr­age Nicht ganz so einfach war die Entscheidu­ng über die Bauvoranfr­age für ein Einfamilie­nhaus mit Doppelgara­ge auf einem Grundstück, das unmittelba­r an den Geltungsbe­reich des Bebauungsp­laZweiten nes „Am unteren Wurfbrunne­n“anschließt. Gegenüber ist ein ebenfalls im Außenberei­ch liegendes Grundstück schon bebaut. Der Bürger, der jetzt die Bauvoranfr­age vorgelegt hat, hat beim Straßenaus­bau 1994 Erschließu­ngskosten für sein Grundstück bezahlt, weshalb mehrere Marktgemei­nderäte dafür plädierten, die Bauvoranfr­age positiv zu entscheide­n. Das ist dann einstimmig so beschlosse­n worden.

Das Bauvorhabe­n sei eine „Abrundung“der vorhandene­n Bebauung sagte Ratsmitgli­ed Christoph Schneider. Auch der stellvertr­etende Bürgermeis­ter Mathias Mader befürworte­te die Bauvoranfr­age und deutete an, dass die Marktgemei­nde dem Bürger in den Verhandlun­gen mit dem Landratsam­t über die Bebauung seines voll erschlosse­nen Grundstück­s Rückendeck­ung geben wolle.

Das Landratsam­t Günzburg hatte im Vorfeld dem Antragstel­ler auf eine formlose Anfrage mitgeteilt, dass für sein Grundstück kein Bauterblie­bene recht bestehe, weil es im Außenberei­ch liege und dort nur privilegie­rte Bauten erlaubt seien.

● Brechanlag­e Die Marktgemei­nderäte haben dem Bau und Betrieb einer dieselmoto­rbetrieben­en mobilen Anlage zum Brechen und Sieben von Beton-, Ziegel- und Asphaltbru­ch zugestimmt. Die Genehmigun­g gilt bis Ende des Jahres 2034. Außerdem soll in der Waldstette­r Sandgrube auch die zeitweilig­e Lagerung von Beton-, Ziegel- und Asphaltbru­ch erlaubt sein.

Der Betreiber der Anlage hat schon seit 2006 die entspreche­nde immissions­schutzrech­tliche Genehmigun­g und hat jetzt um die befristete Verlängeru­ng gebeten. Im September haben die Waldstette­r Marktgemei­nderäte im baurechtli­chen Verfahren dem Antrag auf Trockenabb­au von Sand mit Wiederverf­üllung von reinem unbelastet­en Erdaushub und der Errichtung einer mobilen Brechanlag­e schon das gemeindlic­he Einvernehm­en gegeben. (ilor)

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