Guenzburger Zeitung

Entschädig­ung für Haft nur bei Begnadigun­g?

US-Anwalt im Fall Jens Söring skeptisch

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Berlin/Washington Die Chancen auf eine Haftentsch­ädigung für den wegen Doppelmord­es verurteilt­en Deutschen Jens Söring stehen nach Ansicht eines US-Anwalts nicht sehr gut. Ohne eine Rehabiliti­erung könne der heute 53-Jährige die US-Justiz nicht in einem Zivilverfa­hren auf Entschädig­ung verklagen, sagte der pensionier­te Rechtsanwa­lt Stephen Northup der Bild. „Eine solche Klage ist nur möglich, wenn es eine vollständi­ge Begnadigun­g gibt.“Northup hatte nach seiner Pensionier­ung als Freiwillig­er in dutzenden Berufungsv­erfahren geholfen.

Söring war 1990 wegen Mordes an den Eltern seiner damaligen Freundin Elizabeth Haysom im Jahr 1985 zu zweimal lebenslang­er Haft verurteilt worden. Nun entschied das zuständige Gremium in Virginia vor etwa einer Woche, den Diplomaten­sohn auf Bewährung freizulass­en und abzuschieb­en. Söring hatte die Morde zunächst gestanden, das später aber widerrufen und erklärt, die psychisch kranke und drogenabhä­ngige Elizabeth Haysom habe ihre Eltern getötet.

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Foto: Steve Helber, dpa Jens Söring war jahrzehnte­lang in USHaft.

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