Entschädigung für Haft nur bei Begnadigung?
US-Anwalt im Fall Jens Söring skeptisch
Berlin/Washington Die Chancen auf eine Haftentschädigung für den wegen Doppelmordes verurteilten Deutschen Jens Söring stehen nach Ansicht eines US-Anwalts nicht sehr gut. Ohne eine Rehabilitierung könne der heute 53-Jährige die US-Justiz nicht in einem Zivilverfahren auf Entschädigung verklagen, sagte der pensionierte Rechtsanwalt Stephen Northup der Bild. „Eine solche Klage ist nur möglich, wenn es eine vollständige Begnadigung gibt.“Northup hatte nach seiner Pensionierung als Freiwilliger in dutzenden Berufungsverfahren geholfen.
Söring war 1990 wegen Mordes an den Eltern seiner damaligen Freundin Elizabeth Haysom im Jahr 1985 zu zweimal lebenslanger Haft verurteilt worden. Nun entschied das zuständige Gremium in Virginia vor etwa einer Woche, den Diplomatensohn auf Bewährung freizulassen und abzuschieben. Söring hatte die Morde zunächst gestanden, das später aber widerrufen und erklärt, die psychisch kranke und drogenabhängige Elizabeth Haysom habe ihre Eltern getötet.