Letzte Runde im Rapper-Zoff
HipHop-Künstler Fler darf seinen Konkurrenten Bushido nicht länger beleidigen. Dessen Frau darf er weiter niedermachen
München Keine wüsten Beschimpfungen, keine turbulenten Szenen: Die jüngste Episode im Dauerstreit zwischen den Berliner Rappern Bushido und Fler wurde nur von ihren Anwälten ausgetragen. Das Landgericht München I untersagte Fler (bürgerlich Patrick Losensky) am Mittwoch, weiter zu behaupten, Bushido sei nicht der Vater der vier gemeinsamen Kinder mit seiner Ehefrau Anna-Maria Ferchichi.
Auch dass der gesamte Kader des SV Werder Bremen als Vater in Betracht komme, darf er nicht weiter rappen. Die Richter kamen zum Ergebnis, dass die Kunstfreiheit weit reiche und Rap sprachliche Grenzerfahrungen, wenn nicht Grenzüberschreitungen, beinhalte. Erlaubt sei aber trotzdem nicht alles.
Hintergrund ist ein seit Jahren andauernder Streit zwischen den Rappern, der szeneüblich über Songtexte ausgetragen wird, in denen sie sich gegenseitig beleidigen. Zuletzt rappte Bushido (bürgerlich Anis Ferchichi) im Song „Renegade“über Fler, dieser habe eine Karotte im Anus stecken – worauf dieser mit dem Lied „Noname“reagierte, das er nach der Gerichtsentscheidung nun ändern muss. Die
Kinder der Ferchichis – der älteste gemeinsame Sohn ist sieben Jahre alt – haben mit dem Streit laut Gericht nichts zu tun, sie könnten sich nicht wehren und seien durch „Noname“in ihrer Persönlichkeitsentwicklung eingeschränkt. „Wir sind der Meinung, dass eine Grenze überschritten ist“, sagte die Richterin. Im Kindesalter sei die Frage, wer die Eltern sind und woher man komme, von großer Relevanz – und dass Bushido der Vater ist, sei unstrittig. Ihre Mutter allerdings müsse sexistische, beleidigende und unwahre Zeilen über sich hinnehmen. Fler hatte gerappt, es gebe ein Pornovideo von ihr – was laut Richter und Anwälten nicht stimmt. „Das ist persönlichkeitsrechtsverletzend, darüber müssen wir nicht reden“, räumte die Richterin ein. Doch da sich Frau Ferchichi auf Instagram in den Streit eingemischt und ihrerseits Fler beschimpft hatte, müsse sie damit leben. „Wir sind da in einem ganz sensiblen Bereich der Grundrechte“,
sagt Mustafa Oglakcioglu, Strafrecht-Experte an der Uni Erlangen-Nürnberg. Der GangstaRap und Beleidigungen seien Teil der Kunstform und – wie die Satire – von der Kunstfreiheit geschützt. Trotzdem dürfe die Musik „nicht vorgeschoben werden, um beleidigende und volksverhetzende Inhalte rüberzubringen“.
Beleidigungen und Diffamierungen haben im Rap eine lange Tradition, sagt Marcus Kleiner, Medienwissenschaftler und Experte für populäre Medienkulturen an der SRH-Hochschule Berlin. In einem juristischen Streit wie nun in München geht es für Kleiner auch immer um einen „Marketing-Effekt“, also mehr Aufmerksamkeit und damit eine potenzielle Einnahmequelle.
Für Fler und Bushido ist es nicht der erste Streit: Bereits 2004 gerieten die beiden aneinander, vertrugen sich fünf Jahre später öffentlich und brachten ein gemeinsames Album heraus.