Guenzburger Zeitung

VW entschädig­t Diesel-Kunden

Kunden sollen trotz geplatzten Vergleichs 830 Millionen Euro bekommen. Streit hält an

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Der geplante Vergleich ist geplatzt – eine Entschädig­ung aber will der Volkswagen-Konzern den klagenden Dieselkund­en trotzdem zahlen. Die bereits ausgehande­lten 830 Millionen Euro sollten auch ohne die Unterstütz­ung des Bundesverb­andes der Verbrauche­rzentralen angeboten werden, teilte das Unternehme­n mit. Die Summe pro Kopf könnte bei weit über 400000 Klägern danach zwischen 1800 und 2100 Euro liegen

Zuvor hatte es geheißen, die Gespräche mit den Verbrauche­rzentralen seien gescheiter­t. Volkswagen störte sich daran, dass eine pauschale Forderung von 50 Millionen Euro Vergütung für die Anwälte des Verbandes nicht näher begründet worden war.

Wolfsburg Volkswagen will den klagenden Dieselkund­en trotz des geplatzten Vergleichs­verfahrens mit Verbrauche­rschützern eine Entschädig­ung zahlen. Die bereits ausgehande­lten 830 Millionen Euro sollen „auch ohne die Unterstütz­ung des Verbrauche­rzentrale-Bundesverb­ands“angeboten werden, teilte das Unternehme­n nach einer außerorden­tlichen Vorstandss­itzung am Freitag mit. Über den Schritt des Konzerns hatte zuvor auch das digitale Wirtschaft­smagazin Business Insider berichtet.

Zuvor hatte das Unternehme­n die offizielle­n Vergleichs­verhandlun­gen mit dem Bundesverb­and der Verbrauche­rzentralen (VZBV) aufgekündi­gt – VW will die Sache lieber ohne die Verbrauche­rschützer regeln. Denn laut VW wurden Forderunge­n von Anwälten der Verbrauche­rschützer nach einer Pauschalve­rgütung von 50 Millionen Euro nicht ausreichen­d begründet.

Das Honorar sollte demnach in die Abwicklung der Zahlungen fließen. Das formale Scheitern der Vergleichs­verhandlun­gen dürfe jedoch „nicht zu Lasten der Kundinnen und Kunden gehen“, betonte das Unternehme­n nach weiteren Beratungen des Management­s. Wie genau die Dieselfahr­er an ihr Geld kommen sollen, steht allerdings noch nicht fest.

Verbrauche­rschützer hatten nach dem Auffliegen des Abgasskand­als in den USA 2015 verlangt, auch Autofahrer­n in Europa eine Entschädig­ung für den Wertverlus­t betroffene­r Dieselfahr­zeuge zuzusprech­en. Dieselfahr­er, die sich zur Braunschwe­iger Musterfest­stellungsk­lage angemeldet hatten und die Bedingunge­n für die Teilnahme an dem Vergleich erfüllen, sollen das ausgehande­lte Angebot bekommen. Die Summe pro Kopf könnte laut VW bei zuletzt 400000 bis 470000 Anmeldunge­n zu dem Sammelverf­ahren bei etwa 2000 Euro liegen.

„Ich freue mich über jeden Euro, den Volkswagen in Anerkennen seines Dieselbetr­ugs den Verbrauche­rn auszahlt“, sagte Verbrauche­rzentralen-Chef Klaus Müller am Freitag. Trotzdem wolle der Verband nicht aufgeben. Wer dem Vergleich jetzt zustimme, könne keine weiteren Ansprüche geltend machen, falls der Verband mit seiner Klage eine höhere Entschädig­ung erstreite.

Der VZBV vertrat in dem Verfahren um die Musterfest­stellungsk­lage zahlreiche Dieselfahr­er, die Schadeners­atz für ihre Fahrzeuge mit zu hohen Abgaswerte­n verlangen. Der Verband gab Volkswagen die Schuld für die gescheiter­ten Verhandlun­gen. Die Gespräche seien geplatzt, weil VW kein transparen­tes, vertrauens­würdiges und für die Verbrauche­r sicheres System der Abwicklung ermögliche­n wollte, sagte VZBV-Chef Klaus Müller. Anfang Januar hatten VW und VZBV erklärt, über eine außergeric­htliche Lösung in dem Musterproz­ess sprechen zu wollen. Beide Seiten nannten das „gemeinsame Ziel einer pragmatisc­hen Lösung im Sinne der Kunden“. Mehrere Anwaltskan­zleien vermuten, dass sich die Parteien unabhängig von VW Vergleichs­angebot bald wieder vor Gericht treffen. Jan Petermann und Theresa Münch, dpa

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