Wer seine Ölheizung wirklich austauschen muss
Die Bundesregierung hat in ihrem Klimapaket deutlich gemacht, dass sie ab dem Jahr 2026 keine neuen Ölheizungen mehr wünscht. Am Lesertelefon zeigten unsere Experten, was das bedeutet. Für viele neue Heizsysteme gibt es hohe Zuschüsse vom Staat
Woche für Woche sind tausende Schüler in Europa auf die Straße gegangen und haben für mehr Klimaschutz gestreikt. Der Druck der Fridays-for-Future-Bewegung hat dazu beigetragen, dass die Bundesregierung ein Klimapaket auf den Weg gebracht hat. Die Abkehr von fossilen Energieträgern wird damit forciert. Neue Ölheizungen, so lautet das Ziel, sollen ab dem Jahr 2026 nicht mehr eingebaut werden. Was aber heißt das konkret für Immobilienbesitzer? Gibt es eine Pflicht, die bestehende Anlage zu erneuern? Viele Hausbesitzer sind verunsichert. Wer wirklich betroffen ist und dass es für den Umstieg auf moderne Heizsysteme hohe staatliche Fördergelder gibt, haben die Experten des Energie- und Umweltzentrums Allgäu (eza!) am Lesertelefon unserer Zeitung erklärt. Da sie nur einen Bruchteil der 4862 Anrufe entgegennehmen konnten, fassen wir hier wichtige Punkte zusammen.
Welche Ölheizungen müssen wirklich ausgetauscht werden?
Alte Heizkessel – ob für Heizöl oder Gas – dürfen nicht mehr betrieben werden, wenn sie älter als 30 Jahre sind und noch nicht die Niedertemperaturoder Brennwerttechnik nutzen. „In erster Linie sind also alte Konstanttemperatur-Heizkessel betroffen – denn dies sind wahre Energieschleudern“, sagt Energieberaterin Angelika Baumer. Genau geregelt und dort gut nachzulesen sei dies in Paragraf 10 der Energieeinsparverordnung. „Setzen Sie sich am besten mit Ihrem Kaminkehrer in Verbindung“, rät die Expertin. „Der Kaminkehrer ist verantwortlich dafür, dass die gesetzlichen Regeln eingehalten werden, und wird Bescheid geben, falls ein Austausch nötig ist.“
Wir wohnen schon lange in einem Einfamilienhaus. Die Ölheizung ist zwar alt, funktioniert aber einwandfrei. Müssen wir sie austauschen? Es gibt noch eine wichtige Ausnahme von der Austauschpflicht: Wer schon vor dem 1. Februar 2002 in seiner Immobilie mit maximal zwei Wohneinheiten gewohnt hat und auch deren Eigentümer ist, muss seine Heizung nicht erneuern. Es gibt einen Bestandsschutz. „Damit sollen im Prinzip ältere Bürger in ihrem Eigenheim geschützt werden“, erklärt eza!-Geschäftsführer Martin Sambale. „Wenn das Haus aber an neue Eigentümer übergeht, gilt der Schutz nicht mehr“, sagt er. Dann müssen die Konstanttemperaturkessel raus.“
Wir leben auf dem Land und heizen mit Öl. Kann man nach 2026 wirklich keine Ölheizungen mehr einbauen?
„Die Bundesregierung will, dass ab 2026 keine neuen Ölheizungen mehr eingebaut werden“, erklärt Sambale. „Bestehende Anlagen ohne Austauschpflicht darf man aber über 2026 hinaus betreiben.“Zudem gibt es auch hier Ausnahmen, sodass weiterhin der Einbau eines neuen Ölkessels möglich ist. Zum Beispiel, wenn es dem Eigentümer nicht zuzumuten ist, die Heizung zu wechseln, da es keinen Gas- oder Fernwärme-Anschluss gibt. Oder wenn der Eigentümer die Heizung mit einer Solarwärmeanlage auf dem Dach zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung ergänzt.
Unsere Ölheizung ist in die Jahre gekommen und wir wollen sie durch eine Gasheizung ersetzen. Gibt es dafür eine Förderung?
Ja. Es gibt Fördergeld. Und zwar dann, wenn man die Gasheizung mit einer Solarthermie-Anlage auf dem Dach kombiniert und damit zu einem Teil die Wärme der Sonne für die Heizung nutzt. Der Staat bezuschusst dann die neue Anlage mit 40 Prozent der Kosten. „Angenommen, die Gasheizung kostet 15000 Euro und die Solarthermie-Anlage ebenfalls 15000 Euro, dann erhält man 12000 Euro an Fördergeld“, sagt Energieberater Christian Wörz. Zuständig für die Förderung ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, kurz Bafa.
Welche Möglichkeiten gibt es noch, eine Ölheizung durch eine andere Technik zu ersetzen und wie sieht die Förderung hier aus?
Wer von Öl komplett auf erneuerbare Energien – zum Beispiel eine Pelletheizung oder eine Wärmepumpe – umsteigt, steigert den Fördersatz auf 45 Prozent. Wärmepumpen nutzen die Temperatur der Erde, des Grundwassers oder der Luft zum Heizen und werden mit Strom betrieben. Keine Förderung erhält man dagegen für eine Gasheizung allein – oder wenn es eine Pflicht zum Heizungsaustausch gibt und die Ölheizung sowieso erneuert werden müsste.
Wie erhalte ich das Fördergeld? Fördergelder für den Austausch einer Ölheizung durch eine Gasheizung plus Solarthermie oder eine Anlage mit erneuerbaren Energien gibt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Der Antrag muss unbedingt vor (!) der Auftragsvergabe gestellt werden, erklären die Experten. Nach dem Heizungseinbau reicht man bei der Bafa Nachweise und Rechnungen ein und erhält einen Teil der Kosten erstattet.
Einen großen Teil der Heizungserneuerung kann ich in Eigenleistung selbst machen. Habe ich trotzdem eine Chance auf Fördergeld?
Ja, es gibt auch bei Eigenleistung eine Chance auf Fördergeld. „Allerdings nur auf die Materialkosten, für die Rechnungen nachgewiesen werden können“, sagt Wörz. Außerdem müsse ein Fachkenntnisnachweis im Bereich Heizungs- und Sanitärinstallation erbracht werden, zum Beispiel ein Meister- oder Gesellenbrief. Die eigenen Arbeitsstunden werden nicht bezuschusst.
Gibt es Fördergelder auch für Heizungen in Neubauten?
Ja, sagt Energie-Experte Sambale. Wenn erneuerbare Energien zum Einsatz kommen, wird ein Teil der Kosten erstattet. Für eine Wärmepumpe oder Pelletheizung gebe es zum Beispiel 35 Prozent Förderung. Die Kosten solcher Anlagen bewegen sich Sambale zufolge zwischen 25 000 und 30 000 Euro. Bei Anlagen für Neubauten gelten erhöhte Anforderung an die Energieeffizienz. Und Solarwärmeanlagen werden im Neubau erst ab drei Wohneinheiten und einer Mindestgröße von 20 Quadratmetern gefördert. Zuständig ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.
Warum hat es überhaupt Sinn, auf erneuerbare Energien zu setzen? Ein Grund ist der Klimaschutz. Ein anderer ist, dass der Staat fossile Energieträger wie Öl und Gas ab 2021 zumindest etwas verteuert, sagt Sambale. Los geht es 2021 mit einem Preis von 25 Euro pro Tonne CO2-Emissionen. Das dürfte anfangs nur wenig ins Gewicht fallen. Der Preis soll aber im Laufe der Jahre ansteigen.
Wir haben ein älteres Einfamilienhaus gekauft und wollen es umfassend sanieren. Welche Förderung ist möglich?
Wer ein Gebäude heute komplett saniert, kann mit Zuschüssen bis zu 48000 Euro pro Wohneinheit rechnen, berichtet Sambale. Die Höhe hängt vom Energiestandard ab, der mit der Sanierung erreicht wird. Zur Sanierung gehört zum Beispiel eine Dämmung, Lüftung oder neue Fenster. Wichtig sei es hier, von Beginn an einen Energieberater einzuschalten. Er muss den Sinn der Sanierung bestätigen und begleitet diese. Die Kosten des Beraters könnten laut Sambale extra mit 50 Prozent gefördert werden. Zuständig ist die KfW-Förderbank.
Und wie sieht es bei einem Neubau aus?
Wer ein besonders energiesparendes Haus baut, könne heute sehr gute Fördermöglichkeiten in Anspruch nehmen, meint Sambale. Für ein „Energie-Effizienzhaus 40“biete die KfW-Förderbank zum Beispiel ein Darlehen über 120000 Euro pro Wohneinheit zu 0,75 Prozent Zins und 20 Prozent Tilgungszuschuss an. Solch ein Gebäude braucht nur 40 Prozent der Energie eines Standard-Neubaus.