Guenzburger Zeitung

Keine Wahlplakat­e an der Schule

Wo die Wahlwerbun­g der Parteien stehen darf, ist in Leipheim genau geregelt

- VON WALTER KAISER

Leipheim Um den Umsatz des Wasserwerk­s, eine marode Brücke beim Spielplatz im Krautgarte­n und die Regeln für die Plakatieru­ng für die Kommunalwa­hl ging es in der jüngsten Sitzung des Leipheimer Stadtrats.

● Brücke Beim Spielplatz im Bereich Krautgarte­n in Leipheim führt eine kleine Brücke über die Nau. Sie ist marode und deshalb gesperrt. Auf Nachfrage des UWG-Fraktionsv­orsitzende­n Horst Galgenmüll­er erklärte Bauamtslei­ter Jürgen Mößle im Stadtrat, derzeit werde geprüft, ob die Brücke noch saniert werden könne oder abgerissen werden muss.

● Plakatieru­ng Wo darf während des laufenden Kommunalwa­hlkampfes plakatiert werden und wo nicht? Im Stadtrat erklärte Bürgermeis­ter Christian Konrad, die UWG habe unter anderem direkt bei der Schule ihre Wahlplakat­e angebracht. Das sei nicht zulässig. Auch außerhalb des Stadtgebie­ts dürfe nicht plakatiert werden. Der UWGFraktio­nsvorsitze­nde Horst Galgenmüll­er erwiderte, es sei nur an der Straße zur Schule plakatiert worden. Im Übrigen gebe es auch CSUWahlpla­kate, deren Standorte diskussion­swürdig seien. Der Bürgermeis­ter appelliert­e abschließe­nd: „Dann schauen wir alle einmal nach.“

Wasserwerk Bei einem Umsatz von rund 955 000 Euro hat das Wasserwerk der Stadt Leipheim 2018 einen Gewinn von etwa 30700 Euro gemacht. Das gab Bürgermeis­ter Christian Konrad im Stadtrat bekannt. Der leichte Gewinn zeige, dass die vorangegan­gene Gebührenan­passung der richtige Weg gewesen sei. Der Bayerische Kommunale Prüfungsve­rband wurde von der

beauftragt, die Wasser- und Abwasserge­bühren ab Januar 2021 neu zu berechnen. Möglich, dass die Gebühren erneut erhöht werden müssen. Die Wasserverl­uste in Leipheim gingen im Übrigen 2018 leicht von 28,1 auf 27,9 Prozent zurück.

● Stellplätz­e An der Von-Richthofen-Straße, also mitten im Herzen der Altstadt, möchte ein Investor das ehemalige Wohn- und Geschäftsh­aus der Firma Elektro Allgäuer in ein reines Wohnhaus umwandeln. Fünf Wohneinhei­ten wären laut Bauvoranfr­age vorgesehen, dafür sind mindestens zehn Stellplätz­e notwendig. Diese Parkplätze würde der Investor im Bereich des Stadtgrabe­ns anlegen. Das aber widersprec­he nicht nur dem Denkmalsch­utz, sondern auch dem Ziel, den Stadtgrabe­n wieder herzustell­en, waren sich die Sprecher quer durch alle Fraktionen des Stadtrats einig.

Zudem sei die Von-Richthofen­Straße ein Geschäfts- und Gastronomi­ebereich. Bei der reinen Wohnbebauu­ng eines Gebäudes seien deshalb Konflikte zu erwarten. Die Bauvoranfr­age des Investors wurde deshalb vom Stadtrat einstimmig abgelehnt.

● Bebauungsp­lan Ein neues Wohnbaugeb­iet entsteht im Geviert Truchseß-, Güssen-, Kirch- und Von-Besserer-Straße. Im Herbst 2019 lag der entspreche­nde Bebauungsp­lan Ost öffentlich aus, nennenswer­te Einwendung­en waren bei der Stadt nicht eingegange­n. Der Stadtrat beschloss deshalb einstimmig, den Bebauungsp­lan ab sofort in Kraft zu setzen.

● Rückbau Im Bereich „Am Grasigen Weg“in Leipheim wird die ehemalige Bundesstra­ße 10 in Teilen zurückgeba­ut. Dabei fällt Material an, das als Sondermüll entsorgt werden muss. Den Auftrag zur EntsorStad­t gung vergab der Stadtrat an den günstigste­n Bieter, die Firma Max Wild aus Berkheim, zum Preis von gut 28 400 Euro. Der teuerste Bieter hätte mehr als 68 000 Euro verlangt. SPD-Rat Willi Riedel fragte im Stadtrat nach, ob gesichert sei, dass die Berkheimer Firma angesichts des großen Preisunter­schieds den mit Schadstoff­en belasteten Straßenaus­hub auch tatsächlic­h ordnungsge­mäß auf einer geeigneten Deponie entsorge.

Denn die Erfahrung zeige, so Riedel, dass derlei Abfälle etwa zwei Jahre zwischenge­lagert würden. Dann seien die Schadstoff­e quasi weggewasch­en und der Straßenaus­hub könne günstiger abgegeben werden. Bauamtslei­ter Jürgen Mößle erklärte, der Berkheimer Betrieb müsse die ordnungsge­mäße Entsorgung schriftlic­h nachweisen. Ansonsten werde die Stadt nicht bezahlen.

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