Keine Wahlplakate an der Schule
Wo die Wahlwerbung der Parteien stehen darf, ist in Leipheim genau geregelt
Leipheim Um den Umsatz des Wasserwerks, eine marode Brücke beim Spielplatz im Krautgarten und die Regeln für die Plakatierung für die Kommunalwahl ging es in der jüngsten Sitzung des Leipheimer Stadtrats.
● Brücke Beim Spielplatz im Bereich Krautgarten in Leipheim führt eine kleine Brücke über die Nau. Sie ist marode und deshalb gesperrt. Auf Nachfrage des UWG-Fraktionsvorsitzenden Horst Galgenmüller erklärte Bauamtsleiter Jürgen Mößle im Stadtrat, derzeit werde geprüft, ob die Brücke noch saniert werden könne oder abgerissen werden muss.
● Plakatierung Wo darf während des laufenden Kommunalwahlkampfes plakatiert werden und wo nicht? Im Stadtrat erklärte Bürgermeister Christian Konrad, die UWG habe unter anderem direkt bei der Schule ihre Wahlplakate angebracht. Das sei nicht zulässig. Auch außerhalb des Stadtgebiets dürfe nicht plakatiert werden. Der UWGFraktionsvorsitzende Horst Galgenmüller erwiderte, es sei nur an der Straße zur Schule plakatiert worden. Im Übrigen gebe es auch CSUWahlplakate, deren Standorte diskussionswürdig seien. Der Bürgermeister appellierte abschließend: „Dann schauen wir alle einmal nach.“
Wasserwerk Bei einem Umsatz von rund 955 000 Euro hat das Wasserwerk der Stadt Leipheim 2018 einen Gewinn von etwa 30700 Euro gemacht. Das gab Bürgermeister Christian Konrad im Stadtrat bekannt. Der leichte Gewinn zeige, dass die vorangegangene Gebührenanpassung der richtige Weg gewesen sei. Der Bayerische Kommunale Prüfungsverband wurde von der
beauftragt, die Wasser- und Abwassergebühren ab Januar 2021 neu zu berechnen. Möglich, dass die Gebühren erneut erhöht werden müssen. Die Wasserverluste in Leipheim gingen im Übrigen 2018 leicht von 28,1 auf 27,9 Prozent zurück.
● Stellplätze An der Von-Richthofen-Straße, also mitten im Herzen der Altstadt, möchte ein Investor das ehemalige Wohn- und Geschäftshaus der Firma Elektro Allgäuer in ein reines Wohnhaus umwandeln. Fünf Wohneinheiten wären laut Bauvoranfrage vorgesehen, dafür sind mindestens zehn Stellplätze notwendig. Diese Parkplätze würde der Investor im Bereich des Stadtgrabens anlegen. Das aber widerspreche nicht nur dem Denkmalschutz, sondern auch dem Ziel, den Stadtgraben wieder herzustellen, waren sich die Sprecher quer durch alle Fraktionen des Stadtrats einig.
Zudem sei die Von-RichthofenStraße ein Geschäfts- und Gastronomiebereich. Bei der reinen Wohnbebauung eines Gebäudes seien deshalb Konflikte zu erwarten. Die Bauvoranfrage des Investors wurde deshalb vom Stadtrat einstimmig abgelehnt.
● Bebauungsplan Ein neues Wohnbaugebiet entsteht im Geviert Truchseß-, Güssen-, Kirch- und Von-Besserer-Straße. Im Herbst 2019 lag der entsprechende Bebauungsplan Ost öffentlich aus, nennenswerte Einwendungen waren bei der Stadt nicht eingegangen. Der Stadtrat beschloss deshalb einstimmig, den Bebauungsplan ab sofort in Kraft zu setzen.
● Rückbau Im Bereich „Am Grasigen Weg“in Leipheim wird die ehemalige Bundesstraße 10 in Teilen zurückgebaut. Dabei fällt Material an, das als Sondermüll entsorgt werden muss. Den Auftrag zur EntsorStadt gung vergab der Stadtrat an den günstigsten Bieter, die Firma Max Wild aus Berkheim, zum Preis von gut 28 400 Euro. Der teuerste Bieter hätte mehr als 68 000 Euro verlangt. SPD-Rat Willi Riedel fragte im Stadtrat nach, ob gesichert sei, dass die Berkheimer Firma angesichts des großen Preisunterschieds den mit Schadstoffen belasteten Straßenaushub auch tatsächlich ordnungsgemäß auf einer geeigneten Deponie entsorge.
Denn die Erfahrung zeige, so Riedel, dass derlei Abfälle etwa zwei Jahre zwischengelagert würden. Dann seien die Schadstoffe quasi weggewaschen und der Straßenaushub könne günstiger abgegeben werden. Bauamtsleiter Jürgen Mößle erklärte, der Berkheimer Betrieb müsse die ordnungsgemäße Entsorgung schriftlich nachweisen. Ansonsten werde die Stadt nicht bezahlen.