Singet Jubellieder!
Gläubige dürfen in Bayern ab 4. Mai wieder in die Kirchen. Allerdings gelten für den Besuch strenge Auflagen
München Gute Nachrichten für Gläubige: In Bayern sollen ab dem 4. Mai wieder öffentliche Gottesdienste erlaubt werden. Natürlich unter strengen Auflagen, wie Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) am Freitag in München betonte.
Nicht nur in den katholischen Bistümern herrscht Freude über die Ankündigung, die für alle Religionsgemeinschaften gilt. „Wir begrüßen, dass am 4. Mai wieder Gottesdienste möglich sind, wenn auch mit Einschränkungen“, sagte der Sprecher von Kardinal Reinhard Marx, Bernhard Kellner, in München. Zu den Corona-Maßnahmen gehören ein Mund-Nasen-Schutz bei den Kirchgängern sowie ein Mindestabstand von zwei Metern in den Bänken. Augsburgs ernannter Bischof Bertram Meier hatte kürzlich in einem Interview betont: „Eine behutsame Öffnung gelingt nur in kleinen Schritten. Ich möchte nicht, dass ein Gottesdienst im Bistum Augsburg als ,Corona-Schleuder’ negative Schlagzeilen macht. Das schadet uns und der ganzen Kirche.“
Gottesdienste sollen nach Worten Herrmanns zunächst maximal eine Stunde dauern. In Außenbereichen gilt eine spezielle Regel: Im Freien sollen maximal 50 Personen an Gottesdiensten teilnehmen dürfen, dort soll der vorgeschriebene Mindestabstand dann 1,50 Meter betragen.
Staatliche Kontrollen oder Bußgelder in den Kirchen lehnte Herrmann ab. Es gebe bei allen ein sehr großes Verständnis. „Ich glaube nicht, dass der Staat hier die Kirchen kontrollieren wird, das würde ich für unangemessen halten. Die Kirchen können diese Verantwortung selbst gut übernehmen und tun das auch.“