Guenzburger Zeitung

Ein Prosit der Gerechtigk­eit!

- VON HOLGER SABINSKY-WOLF hogs@augsburger-allgemeine.de

Der bayerische Biergarten ist nicht einfach nur eine Freischank­fläche, wie der Jurist sagen würde. Er ist ein Heiligtum. Wer daran auch nur im Geringsten rüttelt, muss sich auf heftige Reaktionen gefasst machen. Vor allem, wenn er schlechte Argumente hat. Das hat schon die erste „Biergarten­revolution“vor 25 Jahren gezeigt.

Damals wie heute ging es um die Einschränk­ungen der Öffnungsze­iten. Natürlich ist die Lage von 1995 nicht mit jetzt vergleichb­ar. Heute gibt es das Coronaviru­s, das alles durcheinan­derwirbelt. Etliche Wochen haben die Wirte und die Biergarten­freunde auch akzeptiert, dass ein normaler Betrieb nicht möglich ist. Doch mit der absurden Regelung, seit Montag in den Innenräume­n von Lokalen den Betrieb bis 22 Uhr zu genehmigen und draußen bis nach Pfingsten schon um 20 Uhr zusperren zu müssen, hat die Staatsregi­erung das Fass zum Überlaufen gebracht. Die Entscheidu­ng war weder hinsichtli­ch des Infektions­schutzes schlüssig noch gerecht. Glückliche­rweise haben die Politiker das eingesehen.

Blamabel bleibt es trotzdem. Denn die Staatsregi­erung in München handelte nur auf Druck der Verwaltung­srichter aus Augsburg. Mit etwas mehr Menschenve­rstand hätte man sich diese „zweite Biergarten­revolution“ersparen können.

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