Tipps zur Steuer
Wie die zweite Wohnung anrechnen?
Berlin Sind Arbeitnehmer beruflich an verschiedenen Orten tätig, können sie Kosten für eine Zweitwohnung als Werbungskosten absetzen. „Dies gilt auch dann, wenn man keine klassische doppelte Haushaltsführung hat, weil man an keinem festen Arbeitsort tätig ist“, sagt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler. Geklagt hatte eine Frau, die ausschließlich an verschiedenen Orten im Außendienst tätig war. Ihren Hauptwohnsitz hatte sie in Schleswig-Holstein, eine Zweitwohnung in Hamburg. In ihrer Steuererklärung machte sie die Aufwendungen dafür im Rahmen der doppelten Haushaltsführung als Werbungskosten geltend. Das Finanzamt verweigerte den Steuerabzug und verwies darauf, dass in Hamburg nicht ihre erste Tätigkeitsstätte sei. Das Finanzgericht Hamburg aber urteilte: Die Kosten der Zweitwohnung sind als Übernachtungskosten anrechenbar. Steuerzahler sollten etwa durch Einkäufe nachweisen können, dass der private Erstwohnsitz tatsächlich der Lebensmittelpunkt ist, erklärt Klocke.