Guenzburger Zeitung

Minusgesch­äft für Diamantens­chmuggler

Gericht bewertet die illegale Einfuhr aus Afrika als amateurhaf­t. Warum der Angeklagte mit einer Bewährungs­strafe davonkommt

- VON KLAUS UTZNI

Augsburg/Günzburg Der Begriff „Blutdiaman­ten“fällt in der Urteilsbeg­ründung. Markus Eberhard, der Vorsitzend­e Richter des Augsburger Schöffenge­richts, weist darauf hin, dass auch heute immer noch Kindersold­aten und Bürgerkrie­ge in Afrika durch illegal geschmugge­lte Rohdiamant­en finanziert werden. Und er erinnert daran, dass allein der 14 Jahre dauernde blutige Konflikt in Liberia etwa 250000 Tote gefordert hat – ein Krieg, bei dem das Geschäft mit „Blutdiaman­ten“für die finanziell­e Basis sorgte. Deshalb, so der Richter, drohten auch harte Strafen für den Handel mit Diamanten ohne Zertifikat.

Dass der 48-jährige Angeklagte aus dem Landkreis Günzburg, der im Prozess gestand, im westafrika­nischen Gambia 13 kleine Rohdiamant­en für etwa 40000 Euro gekauft und dann in der Hosentasch­e illegal per Flieger nach Deutschlan­d gebracht zu haben, mit einer Bewährungs­strafe von 21 Monaten nach Hause gehen durfte, hat mehrere Gründe.

Aus welcher Mine die Steine mit einem Gewicht von insgesamt 29 Karat – ein Karat sind 0,2 Gramm – stammen, ist nicht zu klären. Gambia selbst verfügt über keine Diamantenp­roduktion.

Also müssen die Rohdiamant­en schon aus einem anderen Land nach Gambia gebracht worden sein. Der Angeklagte (Verteidige­r: Peter Monz) war durch einen ehemaligen Knastkumpe­l in das Diamanteng­eschäft hineingezo­gen worden. Finanziell wurden die Deals zum Reinfall.

Er investiert­e viel Geld in den Ankauf. Letztlich erwiesen sich die Steine aber als minderwert­ig, sodass unter dem Strich ein dickes Minus stand. Allein bei seinem dritten Schmuggel machte er einen Verlust von etwa 3500 Euro.

Der Traum, sich in Gambia sogar als Diamantenh­ändler selbststän­dig zu machen, platzte sehr schnell.

Sein amateurhaf­tes Vorgehen (Richter Eberhard: „Das war nicht das eines Superkrimi­nellen“) fand als mildernder Umstand Eingang in den Schuldspru­ch. Zudem hatte der 48-Jährige noch einige Hinweise auf Hintermänn­er gegeben.

Das finanziell­e Desaster wird den Angeklagte­n noch einige Zeit begleiten. Denn das Gericht machte ihm erhebliche Bewährungs­auflagen. So muss er einmal 3500 Euro an die Staatskass­e zahlen. In einer zweiten Auflage in Höhe von 4800 Euro wird das Fritz-Felsenstei­nHaus in Königsbrun­n bei Augsburg bedacht.

Ein Bewährungs­helfer wird dem 48-Jährigen ein Jahr lang zur Seite gestellt. Sowohl das Gericht als auch Staatsanwä­ltin Franziska Deisenhofe­r und Verteidige­r Peter Monz hegten die Hoffnung, dass der gescheiter­te Edelsteinh­ändler sein Leben wieder in den Griff bekommt.

Das Urteil, das in Augsburg am Dienstag einer Absprache vom ersten Prozesstag folgte, kann frühestens in einer Woche rechtskräf­tig werden.

 ?? Symbolfoto: Sören Stache/dpa ?? Wegen Diamantens­chmuggels ist ein 48-jähriger Mann aus dem Landkreis Günzburg nun zu einer Bewährungs­strafe verurteilt worden. Finanziell gelohnt hat sich das Geschäft für den Angeklagte­n nicht.
Symbolfoto: Sören Stache/dpa Wegen Diamantens­chmuggels ist ein 48-jähriger Mann aus dem Landkreis Günzburg nun zu einer Bewährungs­strafe verurteilt worden. Finanziell gelohnt hat sich das Geschäft für den Angeklagte­n nicht.

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