Minusgeschäft für Diamantenschmuggler
Gericht bewertet die illegale Einfuhr aus Afrika als amateurhaft. Warum der Angeklagte mit einer Bewährungsstrafe davonkommt
Augsburg/Günzburg Der Begriff „Blutdiamanten“fällt in der Urteilsbegründung. Markus Eberhard, der Vorsitzende Richter des Augsburger Schöffengerichts, weist darauf hin, dass auch heute immer noch Kindersoldaten und Bürgerkriege in Afrika durch illegal geschmuggelte Rohdiamanten finanziert werden. Und er erinnert daran, dass allein der 14 Jahre dauernde blutige Konflikt in Liberia etwa 250000 Tote gefordert hat – ein Krieg, bei dem das Geschäft mit „Blutdiamanten“für die finanzielle Basis sorgte. Deshalb, so der Richter, drohten auch harte Strafen für den Handel mit Diamanten ohne Zertifikat.
Dass der 48-jährige Angeklagte aus dem Landkreis Günzburg, der im Prozess gestand, im westafrikanischen Gambia 13 kleine Rohdiamanten für etwa 40000 Euro gekauft und dann in der Hosentasche illegal per Flieger nach Deutschland gebracht zu haben, mit einer Bewährungsstrafe von 21 Monaten nach Hause gehen durfte, hat mehrere Gründe.
Aus welcher Mine die Steine mit einem Gewicht von insgesamt 29 Karat – ein Karat sind 0,2 Gramm – stammen, ist nicht zu klären. Gambia selbst verfügt über keine Diamantenproduktion.
Also müssen die Rohdiamanten schon aus einem anderen Land nach Gambia gebracht worden sein. Der Angeklagte (Verteidiger: Peter Monz) war durch einen ehemaligen Knastkumpel in das Diamantengeschäft hineingezogen worden. Finanziell wurden die Deals zum Reinfall.
Er investierte viel Geld in den Ankauf. Letztlich erwiesen sich die Steine aber als minderwertig, sodass unter dem Strich ein dickes Minus stand. Allein bei seinem dritten Schmuggel machte er einen Verlust von etwa 3500 Euro.
Der Traum, sich in Gambia sogar als Diamantenhändler selbstständig zu machen, platzte sehr schnell.
Sein amateurhaftes Vorgehen (Richter Eberhard: „Das war nicht das eines Superkriminellen“) fand als mildernder Umstand Eingang in den Schuldspruch. Zudem hatte der 48-Jährige noch einige Hinweise auf Hintermänner gegeben.
Das finanzielle Desaster wird den Angeklagten noch einige Zeit begleiten. Denn das Gericht machte ihm erhebliche Bewährungsauflagen. So muss er einmal 3500 Euro an die Staatskasse zahlen. In einer zweiten Auflage in Höhe von 4800 Euro wird das Fritz-FelsensteinHaus in Königsbrunn bei Augsburg bedacht.
Ein Bewährungshelfer wird dem 48-Jährigen ein Jahr lang zur Seite gestellt. Sowohl das Gericht als auch Staatsanwältin Franziska Deisenhofer und Verteidiger Peter Monz hegten die Hoffnung, dass der gescheiterte Edelsteinhändler sein Leben wieder in den Griff bekommt.
Das Urteil, das in Augsburg am Dienstag einer Absprache vom ersten Prozesstag folgte, kann frühestens in einer Woche rechtskräftig werden.