Guenzburger Zeitung

Illegale Corona-Party endet im Gefängnis

Ein Familienva­ter feiert während des Lockdowns mit Freunden und beleidigt dann die eingreifen­den Polizisten

- VON LARA SCHMIDLER

Leipheim/Günzburg Eine sogenannte Corona-Party ist einem 28-Jährigen am Amtsgerich­t Günzburg zum Verhängnis geworden. Im April dieses Jahres feierte der zweifache Vater mit mehreren Bekannten auf dem Gelände des ehemaligen Fliegerhor­sts in Leipheim ein privates Fest. Zu dieser Zeit war wegen der Corona-Pandemie der Kontakt zu Personen außerhalb des eigenen Hausstande­s verboten. Doch das war gar nicht der Grund, warum der 28-Jährige am Donnerstag vor Gericht stand und dort ein unerwartet hartes Urteil bekam.

Als eine Polizeistr­eife in der Nacht auf den 10. April auf besagte Party aufmerksam wurde und vor dem Gelände parkte, rannten alle Anwesenden in ein angrenzend­es Waldstück, wie einer der beteiligte­n Polizisten am Donnerstag vor Gericht erzählte. Es seien etwa 15 bis 20 Personen gewesen. Er und sein

Kollege hätten daraufhin Verstärkun­g angeforder­t, die in Form einer weiteren Streife wenig später eintraf. Gemeinsam durchkämmt­en die Beamten das Waldstück und fanden vier der Partygäste, darunter den Angeklagte­n, auf dem Boden im Gebüsch liegend vor.

In dieser Gruppe sei der Angeklagte sofort aufgefalle­n. „Er hat gelacht und zu uns gesagt, dass wir uns nur wichtig machen“, sagte ein weiterer Polizist vor Gericht aus. Anders als die anderen Partygäste habe er sich konsequent geweigert, seinen Namen preiszugeb­en.

Als er auch noch versuchte, sich unauffälli­g von den Polizisten zu entfernen, habe einer der Beamten ihn am

Arm festgehalt­en. Aus diesem Griff wandte sich der 28-Jährige heraus, sodass der Polizist ihn schließlic­h auf den Boden drücken musste. Zunächst habe der Angeklagte sich noch gewehrt und ihn außerdem als „Clown“beschimpft, erzählte der Beamte. Als der Mann jedoch am Boden gelegen sei, sei er still gewesen.

Vor Gericht entschuldi­gte sich der 28-Jährige bei dem Polizisten und räumte die Anschuldig­ungen ein. „Ich habe die CoronaSitu­ation damals noch total unterschät­zt und fand die Maßnahmen der Polizei übertriebe­n. Jetzt weiß ich es besser.“Obwohl der 28-Jährige sich reuig gab, überzeugte er Richterin Jessica Huk nicht. Denn der Mann war nicht zum ersten Mal mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Ganz im Gegenteil, hat er nicht nur mehrere Vorstrafen und auch bereits einige Monate im Jugendgefä­ngnis hinter sich, zum Zeitpunkt der Corona-Party war der 28-Jährige zusätzlich auf Bewährung – wegen eines ganz ähnlichen Falls.

Doch auch das war noch nicht alles. Denn seit fast einem Jahr hält der Angeklagte seine Bewährungs­auflagen nicht ein, eine Vorladung des Gerichts zu einer Anhörung, die zu allem Überfluss auch noch Richterin Huk geleitet hätte, ignorierte er. Darum plädierte der Staatsanwa­lt auf sechs Monate Haft ohne Bewährung. „Der Angeklagte zeigt keinerlei Einsicht. Er hat trotz seiner offenen Bewährung nichts dazugelern­t.“

Verteidige­r Markus Neumann widersprac­h: Zwar habe sich der 28-Jährige mit der Teilnahme an einer Corona-Party „schwachsin­nig“verhalten, „aber das weiß er jetzt auch“. Mit seiner Bewährung brauche er Hilfe, er sei einfach überforder­t. Daher forderte Neumann eine Haftstrafe von sechs Monaten auf Bewährung, einen Bewährungs­helfer und ein Anti-Aggression­straining. Die Androhung, seine Kinder für sechs Monate nur im Gefängnis sehen zu können, sei Strafe genug.

Richterin Huk hielt sich mit dem Urteil an die Empfehlung des Staatsanwa­lts. Sie sehe keine günstige Sozialprog­nose für den 28-Jährigen, sagte sie in der Urteilsbeg­ründung. „Ich hätte Sie gerne in der Bewährungs­anhörung gesehen, aber stattdesse­n sehen wir uns hier wieder.“Eine Entschuldi­gung an die Polizisten hätte deutlich früher stattfinde­n können, aber auch hier sei der Angeklagte „erst aufgewacht, als die Hauptverha­ndlung vor der Tür stand“. Das sei kein Ausrutsche­r mehr.

Sie verurteilt­e den 28-Jährigen zu sechs Monaten Gefängnis ohne Bewährung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig.

Der 28-Jährige beschimpft­e den Beamten als „Clown“

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Foto: Kaya

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