Fahrer liefern sich Autorennen auf der A 8
Ein Audi- und ein BMW-Fahrer rasen mit bis zu 229 Kilometern pro Stunde zwischen Günzburg und Leipheim – und das meist ohne ausreichenden Abstand zu anderen Fahrzeugen. Einer von ihnen muss sich nun vor Gericht verantworten
Günzburg/Leipheim Ein Audi und ein BMW fahren dicht hintereinander in Günzburg auf die A 8 auf, beide Fahrer beschleunigen sofort derart stark, dass die Motoren aufheulen. Der Audi-Fahrer zieht direkt auf die linke Spur der dreispurigen Autobahn, der BMW-Fahrer wählt die mittlere. Später stellt sich heraus, dass die Autos mit bis zu 229 Kilometern pro Stunde unterwegs sind – auf einem viel befahrenen Streckenabschnitt der Autobahn.
Das Dröhnen der Motoren ist so laut, dass es auch zwei Polizisten hören, die etwas weiter vorne auf der A 8 in Fahrtrichtung Ulm unterwegs sind. Sie werden auf die beiden Autos aufmerksam, die schon kurz darauf die Polizisten überholen. Die Beamten erkennen den Charakter eines Autorennens und schalten ein Video-Aufnahmegerät ein.
Die beiden Autos fahren eine kurze Zeit lang in hohem Tempo nebeneinander her, dann überholt der BMW, der auf der mittleren Spur fährt und offenbar die bessere Beschleunigung besitzt, den Audi rechts. Die Polizisten hängen sich an die Raser an. Schon bald kommen die Fahrer in ihrem Wunschtempo, das laut Polizeiaufzeichnung bis zu 229 Kilometer pro Stunde beträgt, nicht mehr voran. Denn die beiden Polizisten sind nicht die Einzigen auf der Autobahn, es ist ein Tag im Januar gegen 15.30 Uhr, die A8 ist im Abschnitt Günzburg–Leipheim voll. Die beiden Autos fahren nun hintereinander. Immer, wenn sie andere Fahrzeuge nicht überholen können, fahren sie dicht auf. Der Audi-Lenker bei Tempo 170 beispielsweise bis auf 15 Meter zum Vordermann, der BMW-Fahrer bei Tempo 150 bis auf 40 Meter.
Kurz vor der Abfahrt Leipheim blinkt der hinten fahrende AudiLenker zweimal rechts – das Zeichen, von der Autobahn abzufahren. Der BMW-Fahrer zieht über alle Fahrspuren nach rechts bis auf die Standspur, weil der rechte Fahrstreifen von Lastwagen befahren wird. Der Audi-Fahrer gerät zwei Mal ins Schlingern, unter anderem, als er in Leipheim abfahren will, wie auf dem Video zu sehen ist. Die beiden Raser werden an der Ausfahrt von den Polizisten angehalten und mit den Vorwürfen konfrontiert.
Einer der beiden, der mittlerweile 21-jährige Fahrer des Audi, steht nun vor dem Amtsgericht Neu-Ulm und muss sich wegen verbotenen
Kraftfahrzeugrennens vor Jugendrichter Bernhard Lang verantworten. Der junge Mann sitzt mit ernstem Gesicht im Gerichtssaal, er räumt gleich zu Beginn alle Vorwürfe ein und beteuert, er habe seinen Fehler eingesehen. „Ich habe viel nachgedacht, was anderen hätte passieren können, es tut mir leid“, sagt er. Er gibt auch zu, sich mit dem anderen Mann, der sich in einem anderen Verfahren verantworten muss, an der Rastanlage in Leipheim getroffen zu haben. Ein Autorennen sei jedoch nicht geplant gewesen, eigentlich hätte der andere ihn nur heimfahren sollen, nachdem er den Audi zurückgebracht hat. Den Audi transportierte er im Rahmen eines
Minijobs zwischen zwei Orten. Die beiden wollten demnach nur in Günzburg umdrehen und dann zum Angeklagten nach Hause fahren, der Angeklagte wohnt im nördlichen Landkreis Neu-Ulm. In Leipheim habe er deswegen von vornherein die Autobahn verlassen wollen, sagt der Angeklagte, der erst ein halbes Jahr vor dem Rennen seinen Führerschein gemacht hat.
So viel ist sicher: Diesen wird er noch mal machen müssen, die Gelegenheit dazu hat er jedoch frühestens in 14 Monaten. So lange hat Richter Lang in seinem Urteil eine Sperre verordnet. Der Angeklagte habe die Autobahn „äußerst gefährlich missbraucht“und gezeigt, dass er „noch nicht reif für den Führerschein“sei, so Lang. Er habe viele Menschen gefährdet. Zudem bekommt der 21-Jährige vor Gericht eine Geldauflage in Höhe von 1000 Euro. Das Urteil wird nach Jugendstrafrecht verhängt, da der Angeklagte in seinem bisherigen Leben schwierige Phasen durchgemacht habe, zudem noch vom Elternhaus abhängig sei. Dies bescheinigt auch die Jugendgerichtshilfe. Richter Lang folgt mit seinem Urteil grob der Forderung von Staatsanwältin Patrizia Rabe, die zusätzlich noch einen viertägigen Arrest zum Nachdenken fordert. Diese Notwendigkeit sieht Lang nicht, das Gericht glaube dem 21-Jährigen die Reue.