Er stellte mehr als 1000 Prominente bloß
Ein 22-Jähriger lud deren Bilder und private Daten ins Netz. Hackerwissen hatte er nicht
Alsfeld Private Fotos von Robert Habeck, dazu Daten von Jan Böhmermann, Youtubern und anderen Politikern: Vor allem durch Fleiß und Ausprobieren soll ein mutmaßlicher Hacker an sensible Daten von mehr als 1000 Prominenten und Politikern gekommen sein. Jetzt ist der 22-Jährige aus Homberg (Ohm) zu einer Jugendstrafe von neun Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Das Urteil ist rechtskräftig, teilte das Amtsgericht Alsfeld mit.
Der junge Mann habe die Vorwürfe vor dem Jugendschöffengericht eingeräumt. Verurteilt wurde er unter anderem wegen Ausspähens von Daten und Datenhehlerei, aber auch wegen versuchter Erpressung. Nachdem vor dem Prozess von 1000 Geschädigten die Rede war, spricht die Staatsanwaltschaft mittlerweile von über 1500 Opfern.
Der Fall hatte Anfang 2019 bundesweit Aufsehen erregt. „Es war offensichtlich so, dass der Angeklagte keine besonderen technischen
Kenntnisse hatte und angewendet hat“, sagte Oberstaatsanwalt Benjamin Krause von der Frankfurter Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) am Mittwoch in einer Verhandlungspause. Der Prozess fand ohne Presse und Zuschauer statt, weil der Angeklagte zum Tatzeitpunkt als Jugendlicher beziehungsweise Heranwachsender galt. Um ihn zu schützen, verbot das Gericht Ton- und Bildaufnahmen im Gerichtsgebäude.
Den Ermittlungen zufolge war der Angeklagte zur Tatzeit Schüler und lebte bei seinen Eltern. Begonnen haben soll er mit seinen Taten bereits im Jahr 2015: Aus Ärger über öffentliche Äußerungen seiner Opfer – darunter Bundestagsabgeordnete – habe er angefangen, private Daten wie Adressen, Telefonund Kreditkartennummern sowie Korrespondenzen zu sammeln.
Dafür verschaffte er sich laut Anklage Passwörter zu E-Mail-Konten und Online-Profilen. Zudem kaufte er gestohlene Daten im Netz. Auf dem Kurznachrichtendienst Twitter veröffentlichte er im Dezember 2018 die Daten von Politikern, Journalisten, Rappern, YoutubeStars und anderen Prominenten schrittweise in einer Art Adventskalender. Zunächst nahm davon kaum jemand Notiz.
Der große Knall kam erst im Januar 2019, der Fall sorgte dann für viele Schlagzeilen. Der Hacker hatte dem Richterspruch zufolge auch versucht, von Opfern mit der Veröffentlichung Geld zu erpressen. Der 22-Jährige wurde zudem wegen Veränderung von Daten, Fälschung, falscher Verdächtigung, Verstoßes gegen das Datenschutzgesetz in jeweils mehreren Fällen verurteilt. „Für uns als ZIT ist das ein sehr wichtiges Verfahren“, erklärte Krause. Es sei sehr umfangreich, die Akten umfassten mittlerweile über 70 Ordner, über 400 Ermittlungsverfahren aus dem ganzen Bundesgebiet seien zusammengezogen worden. In Bezug auf die Veröffentlichung der ausgespähten Daten erhoffe man sich zudem eine Rechtsprechung, die auch für ähnliche Fälle Bedeutung habe. Laut Ermittlern hatte der Angeklagte nach seiner Festnahme erklärt, durch die Veröffentlichung der Daten Menschen bloßstellen zu wollen, über die er sich geärgert hatte. Eine politische Motivation sei nicht festzustellen.