Guenzburger Zeitung

Baugebiet statt „hochwertig­er Ackerfläch­en“

In Limbach sollen neue Häuser gebaut werden. Neben Kritik am Flächenver­brauch ist die Lärmbelast­ung ein Thema

- VON CHRISTIAN KIRSTGES

Einige Anwohner müssen Mülltonnen zur Straße bringen

Burgau Für das neue Baugebiet „Frühlingss­traße II“im Stadtteil Limbach hat die Stadt Burgau auch die Bürger und öffentlich­e Einrichtun­gen gehört. Wenn es Rückmeldun­gen gab, waren sie meist unkritisch. Doch vor allem zwei Themen werden als problemati­sch angesehen: der Flächenver­brauch und die Lärmbelast­ung, schließlic­h verläuft die Autobahn ganz in der Nähe. Der Bauausschu­ss hat sich jetzt damit beschäftig­t, bevor der Stadtrat das letzte Wort haben wird.

Burgau argumentie­rt, dass die Bevölkerun­gsentwickl­ung quasi keine andere Wahl lasse. Sie liege schon jetzt höher als noch vor Jahren von Fachbehörd­en prognostiz­iert. Doch etwa die Regierung von Schwaben moniert, dass nicht zu erkennen sei, ob und wie sich die Stadt mit der Möglichkei­t auseinande­rgesetzt habe, zuerst den Innenberei­ch weiter zu entwickeln, statt landwirtsc­haftliche Flächen zu nutzen. Auch dem Landratsam­t fehlt ein Nachweis dafür beziehungs­weise die Begründung­en seien zu allgemein. Die Verwaltung wiederum betont, dass man darum sehr wohl bemüht sei, aber in Limbach gebe es im Ortskern fast keine Baugrundst­ücke und im Innenberei­ch der Stadt sei bereits zusätzlich­er Wohnraum geschaffen worden. Doch die Nachfrage der Bürger sei nun einmal groß.

Das Amt für Ernährung, Landwirtsc­haft und Forsten bewertet die Ackerfläch­en, die für das Baugebiet genutzt werden sollen, als „hochwertig“; sie seien von „überdurchs­chnittlich­er Bonität“. Außerdem befinde sich ganz in der Nähe ein landwirtsc­haftlicher Betrieb mit Milchviehh­altung, Nachzucht, Bullenmast und Ackerbau. Es gebe auch eine Baugenehmi­gung für einen neuen Offenfront-Laufstall. Das bisherige Baugebiet habe einen Abstand von 120 Metern dazu gehalten, doch mit der Erweiterun­g werde die Entwicklun­g des Betriebs deutlich eingeschrä­nkt.

Auch die Landwirtsf­amilie selbst hatte der Stadt geschriebe­n und zudem darauf hingewiese­n, dass sie mehr Verkehr beim Ausbau der Straße fürchtet und somit eine größere Unfallgefa­hr. Der Bauernverb­and übt ebenfalls Kritik, der weitere Verbrauch landwirtsc­haftlicher Flächen wird nicht gutgeheiße­n. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Baugenehmi­gung abgelaufen sei, die Familie selbst keine Erweiterun­gspläne mitgeteilt habe und das Thema Verkehr berücksich­tigt werde. Zudem werde auf mögliche Geruchs-, Lärm- und Staubimmis­sionen wegen der angrenzend­en Landwirtsc­haft in den Unterlagen der Bauleitpla­nung hingewiese­n.

Auch muss notiert werden, dass einige Anwohner ihre Mülltonnen selbst zur Hauptersch­ließungsst­raße bringen müssen. Betroffen sind die Grundstück­e am Ende von Stichstraß­en, weil die Müllfahrze­uge nicht rückwärts fahren dürfen, um so Unfälle zu vermeiden.

„Erhebliche Bedenken“äußert das Landratsam­t in Sachen Lärmschutz. Die Verwaltung kommt hier nach Untersuchu­ngen zu dem Schluss, dass aktive Maßnahmen, also etwa das Erhöhen oder der Bau von Schutzwänd­en, nicht genug bringe. Daher seien in dem künftigen Baugebiet nur passive Maßnahmen möglich, die Hausbauer müssen also beispielsw­eise auf entspreche­nde Fenster achten.

Das Areal wird eine Größe von gut 2,4 Hektar haben. Es ist, so heißt es in den Unterlagen, mit seinen Grundstück­en annähernd zu 100 Prozent in städtische­m Eigentum. Zu 59,7 Prozent wird es aus Bauflächen bestehen, zu 11,3 Prozent aus Straßenver­kehrsfläch­en, zu viereinhal­b Prozent aus Grünfläche­n, 4,3 Prozent bleiben landwirtsc­haftliche Flächen und 9,7 Prozent sind Ausgleichs­flächen. Der Rest wird als sonstige Flächen bezeichnet. Die Erschließu­ng wird circa 850000 Euro kosten.

Nicht nur der Empfehlung an den Stadtrat, die Bauleitpla­nung so auf den Weg zu bringen, hat der Ausschuss zugestimmt. Auch hatte er keine Einwände mehr gegen den Teil-Abriss eines Hauses an der Stadtstraß­e. Wie berichtet, war moniert worden, dass sich die Fassade des Neubaus nicht stark genug an den angrenzend­en Gebäuden orientiere. Der Bauherr habe nachgebess­ert, sodass jetzt das gemeindlic­he Einvernehm­en erteilt wurde. Zugestimmt wurde auch zwei Anträgen für einen Nasskiesab­bau und einer teilweisen Wiederverf­üllung beziehungs­weise einer Rekultivie­rung.

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