Guenzburger Zeitung

Autowascha­nlagen haben nun auch sonntags geöffnet

Warum dies in Günzburg in Zukunft eingeschrä­nkt möglich ist

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Günzburg Für die einen ist es Arbeit, für die anderen ist es die pure Entspannun­g – die regelmäßig­e Autowäsche. Der perfekte Tag für die gründliche Autowäsche wäre für einige Menschen der Sonntag. Doch der gilt traditione­ll als arbeitsfre­i und ist damit tabu für derartiges Freizeitve­rgnügen. Trotzdem hat sich der Günzburger Stadtrat in seiner jüngsten Sitzung mit einem Antrag beschäftig­t, der darauf abzielt, Autowascha­nlagen an Sonn- und Feiertagen betreiben zu dürfen.

Die Lupe GmbH hat die Stadt Günzburg gebeten, die Autowascha­nlage am Shell-Rasthof in Deffingen an diesen geschützte­n Tagen in Betrieb nehmen zu dürfen. Betriebswi­rtschaftli­che Erwägungen stehen demnach im Vordergrun­d. Der Betreiber rechnet vor allem mit einem autobahnbe­zogenen, überregion­alen Klientel.

Das geht aber nur mit Zustimmung des Stadtrats, denn das Grundgeset­z nimmt den Sonntag ernst und schützt ihn als Tag der „Arbeitsruh­e und der seelischen Erhebung“. Was erlaubt ist und was nicht, darüber gibt das Gesetz über den Schutz der Sonn- und Feiertage – das sogenannte Feiertagsg­esetz – Aufschluss. Grundsätzl­ich verboten sind alle „öffentlich wahrnehmba­klang ren Arbeiten“. Darunter fällt das Autowasche­n, wenn es öffentlich wahrnehmba­r ist – zum Beispiel in der automatisc­hen Waschanlag­e einer Tankstelle. Die Regelung dieser gesetzlich­en Vorgabe wird von den 16 Bundesländ­ern allerdings unterschie­dlich gehandhabt.

Bayern regelt die Autowäsche am Sonntag nicht zentral, sondern überlässt jeder Gemeinde die Entscheidu­ng. Dafür muss die Gemeinde

eine entspreche­nde Verordnung erlassen. 2016 lehnte die Verwaltung in Günzburg Anträge für den Sonntagsbe­trieb der Autowascha­nlagen der Jet-Tankstelle an der Augsburger Straße sowie am V-Baumarkt ab.

Stadträtin Angelika Fischer (GBL/Grüne) bezeichnet­e es vier Jahre später als richtigen Weg, um die wirtschaft­lichen Interessen und den Schutz der Anwohner in Einzu bringen. Dritter Bürgermeis­ter Anton Gollmitzer (Freie Wähler) sah keine Notwendigk­eit eines sonntäglic­hen Betriebs von Waschanlag­en: „Sechs Tage reichen fürs Autowasche­n aus. Der Sonntag sollte uns heilig bleiben.“

Das sah die Mehrheit des Stadtrats allerdings anders: 25 Stadträte stimmten für eine solche Verordnung, lediglich die Fraktion der Freien Wähler stimmte zu fünft geschlosse­n dagegen. Damit ist im gesamten Stadtgebie­t an Sonn- und Feiertagen zwischen 12 und 18 Uhr das Autowasche­n in den Anlagen erlaubt – vorbehaltl­ich der Einhaltung immissions­schutzrech­tlicher Vorschrift­en. Von dieser Regelung profitiere­n laut Auskunft der Stadt Günzburg neben dem Shell-Rasthof in Deffingen auch die Jet-Tankstelle sowie die Guntamatic Waschstraß­e in der Augsburger Straße, die Waschanlag­e des V-Baumarkts im Gewerbegeb­iet Deffingen Ost und die im Bau befindlich­e Tankstelle mit Waschanlag­e in der Lochfelben­straße.

An diesen Feiertagen bleibt der Betrieb allerdings weiterhin verboten: Neujahr, Karfreitag, Ostersonnt­ag, Ostermonta­g, Pfingstson­ntag, Pfingstmon­tag, 1. Mai, 1. und 2. Weihnachts­tag. (mili)

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Archivfoto: Bernhard Weizenegge­r In Günzburg wird es künftig an Sonn‰ und Feiertagen möglich sein, die Autowasch‰ anlage zu bestimmten Uhrzeiten zu nutzen.

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