Autowaschanlagen haben nun auch sonntags geöffnet
Warum dies in Günzburg in Zukunft eingeschränkt möglich ist
Günzburg Für die einen ist es Arbeit, für die anderen ist es die pure Entspannung – die regelmäßige Autowäsche. Der perfekte Tag für die gründliche Autowäsche wäre für einige Menschen der Sonntag. Doch der gilt traditionell als arbeitsfrei und ist damit tabu für derartiges Freizeitvergnügen. Trotzdem hat sich der Günzburger Stadtrat in seiner jüngsten Sitzung mit einem Antrag beschäftigt, der darauf abzielt, Autowaschanlagen an Sonn- und Feiertagen betreiben zu dürfen.
Die Lupe GmbH hat die Stadt Günzburg gebeten, die Autowaschanlage am Shell-Rasthof in Deffingen an diesen geschützten Tagen in Betrieb nehmen zu dürfen. Betriebswirtschaftliche Erwägungen stehen demnach im Vordergrund. Der Betreiber rechnet vor allem mit einem autobahnbezogenen, überregionalen Klientel.
Das geht aber nur mit Zustimmung des Stadtrats, denn das Grundgesetz nimmt den Sonntag ernst und schützt ihn als Tag der „Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung“. Was erlaubt ist und was nicht, darüber gibt das Gesetz über den Schutz der Sonn- und Feiertage – das sogenannte Feiertagsgesetz – Aufschluss. Grundsätzlich verboten sind alle „öffentlich wahrnehmbaklang ren Arbeiten“. Darunter fällt das Autowaschen, wenn es öffentlich wahrnehmbar ist – zum Beispiel in der automatischen Waschanlage einer Tankstelle. Die Regelung dieser gesetzlichen Vorgabe wird von den 16 Bundesländern allerdings unterschiedlich gehandhabt.
Bayern regelt die Autowäsche am Sonntag nicht zentral, sondern überlässt jeder Gemeinde die Entscheidung. Dafür muss die Gemeinde
eine entsprechende Verordnung erlassen. 2016 lehnte die Verwaltung in Günzburg Anträge für den Sonntagsbetrieb der Autowaschanlagen der Jet-Tankstelle an der Augsburger Straße sowie am V-Baumarkt ab.
Stadträtin Angelika Fischer (GBL/Grüne) bezeichnete es vier Jahre später als richtigen Weg, um die wirtschaftlichen Interessen und den Schutz der Anwohner in Einzu bringen. Dritter Bürgermeister Anton Gollmitzer (Freie Wähler) sah keine Notwendigkeit eines sonntäglichen Betriebs von Waschanlagen: „Sechs Tage reichen fürs Autowaschen aus. Der Sonntag sollte uns heilig bleiben.“
Das sah die Mehrheit des Stadtrats allerdings anders: 25 Stadträte stimmten für eine solche Verordnung, lediglich die Fraktion der Freien Wähler stimmte zu fünft geschlossen dagegen. Damit ist im gesamten Stadtgebiet an Sonn- und Feiertagen zwischen 12 und 18 Uhr das Autowaschen in den Anlagen erlaubt – vorbehaltlich der Einhaltung immissionsschutzrechtlicher Vorschriften. Von dieser Regelung profitieren laut Auskunft der Stadt Günzburg neben dem Shell-Rasthof in Deffingen auch die Jet-Tankstelle sowie die Guntamatic Waschstraße in der Augsburger Straße, die Waschanlage des V-Baumarkts im Gewerbegebiet Deffingen Ost und die im Bau befindliche Tankstelle mit Waschanlage in der Lochfelbenstraße.
An diesen Feiertagen bleibt der Betrieb allerdings weiterhin verboten: Neujahr, Karfreitag, Ostersonntag, Ostermontag, Pfingstsonntag, Pfingstmontag, 1. Mai, 1. und 2. Weihnachtstag. (mili)