Gibt es Geld für den Umzug?
Azubis sollten Förderung prüfen
Augsburg Wer eine Ausbildung macht und dafür von zu Hause auszieht, erhält unter Umständen Berufsausbildungsbeihilfe (BAB). Darauf weist die Bundesagentur für Arbeit auf ihrem Portal „Planet-Beruf“hin. Es gibt jedoch Voraussetzungen: Anspruch haben nur diejenigen, die eine anerkannte duale Berufsausbildung machen. Außerdem gibt es die Beihilfe nur, wenn Jugendliche umziehen müssen, weil der Betrieb vom Elternhaus zu weit weg ist. Auch wer über 18 Jahre alt ist oder etwa ein Kind hat, kann den Anspruch prüfen lassen. BAB wird bei der zuständigen Agentur für Arbeit beantragt und muss nicht zurückgezahlt werden. Die Höhe ist abhängig von verschiedenen Faktoren, etwa der Ausbildungsvergütung. Beispielrechnungen gibt es in dem BAB-Merkblatt der Arbeitsagentur. Ob man voraussichtlich berechtigt ist, kann man auch mit dem BAB-Rechner der Arbeitsagentur nachprüfen. Daneben können bei einem Umzug für die Ausbildung auch eine Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (Bafög) oder Wohngeld finanzielle Entlastung bringen.