Das Einmaleins der Krankmeldung
Der Hals kratzt. Der Kopf ist zu. Da geht nichts mehr – wer krank ist, kann nicht zur Arbeit kommen. Welche Pflichten Beschäftigte dann gegenüber ihrem Arbeitgeber haben und was bei Covid-19 gilt
Düsseldorf/Berlin Krankheit hat heuer eine ganz neue Bedeutung bekommen. Die Grundregeln der Krankschreibung aber bleiben auch in einer Pandemie bestehen. Was Arbeitnehmer wissen müssen:
Wie schnell muss man den Arbeitgeber informieren? „Unverzüglich“, sagt Regine Windirsch, Fachanwältin für Arbeits- und Sozialrecht in Düsseldorf. Unverzüglich bedeutet: Spätestens zu Arbeitsbeginn am nächsten Arbeitstag.
Wer konkret muss beim Arbeitgeber informiert werden?
Entweder der oder die Vorgesetzte direkt oder eine vom Arbeitgeber bestimmte Person, zum Beispiel die Abteilungsleiterin. Auch eine vom Arbeitgeber bestimmte Stelle, etwa die Personalabteilung, ist in manchen Unternehmen die richtige Anlaufstelle. „Eine Meldung an den Betriebsrat oder an die Kollegen ist nicht ausreichend“, sagt Daniel Stach, Rechtsassessor und Gewerkschaftssekretär bei der Verdi Bundesverwaltung in Berlin. Kollegen oder auch Familienangehörige können den Arbeitgeber aber informieren, dass ein Beschäftigter erkrankt ist und nicht zur Arbeit kommt.
Geht eine Krankmeldung per Telefon, per Mail oder per SMS?
„Ja, das geht“, erklärt Windirsch. Wer die Krankmeldung telefonisch durchgibt, lässt im Idealfall den Partner oder eine andere nahestehende Person zuhören. So kann der oder die Kranke im Zweifelsfall beweisen, dass der Anruf erfolgt ist. „Diejenigen, die eine Mail schicken, rufen am besten noch einmal an, um sicher zu sein, dass die Mail auch angekommen ist“, so Windirsch. Gleiches gilt für eine Krankmeldung via SMS. „Vorsicht ist geboten bei einer Krankmeldung etwa über WhatsApp oder Telegram“, sagt Stach. Auch hier gilt: Arbeitnehmer tragen das Risiko einer fehlerhaften Datenübermittlung selbst.
Muss ich meinem Arbeitgeber sagen, welche Krankheit ich habe? Nein. „Es gilt der Grundsatz, dass Art und Ursache der Krankheit Privatsache sind“, sagt Stach. Gegenüber dem Arbeitgeber besteht aber dann eine Anzeigepflicht, wenn ein Infektionsrisiko für Kollegen be
Das ist bei ansteckenden Erkrankungen wie etwa Masern, Mumps, Hepatitis B oder Influenza der Fall, bei denen der Arbeitgeber
Maßnahmen zum Schutz der Belegschaft treffen muss. Das ist auch bei Covid-19 der Fall.
Ab wann muss ich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen? „Eine ärztliche Krankschreibung muss spätestens am vierten Tag der Arbeitsunfähigkeit beim Arbeitgeber vorliegen“, sagt Windirsch. Wochenenden und Feiertage zählen dabei mit zur Frist. Es reicht, die Bescheinigung einzuscannen und zu mailen. „Der Arbeitgeber hat allerdings ein Recht auf das Original“, so Windirsch. Das kann ihm dann zu einem späteren Zeitpunkt übermittelt werden. Der Arbeitgeber kann die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aber auch schon ab dem ersten Tag der Krankmeldung verlangen.
Darf man eigentlich während der Arbeitszeit zum Arzt?
„Ja, das darf man“, erklärt Windirsch. Das gilt vor allem dann, wenn man während der Arbeitszeit erkrankt. Die plötzlich eingetretene Arbeitsunfähigkeit und der Arztbesuch sind dem Arbeitgeber unbedingt vorher mitzuteilen. „Sonst drohen arbeitsrechtliche Konsesteht. quenzen“, sagt Stach. Eine Erlaubnis des Arbeitgebers ist in diesem Fall jedoch nicht erforderlich.
Darf ich zur Arbeit, obwohl ich noch krankgeschrieben ist?
Im Prinzip ja. Denn mit der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung prognostiziert der Arzt die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit. „Ein Tätigkeits- oder Beschäftigungsverbot ist damit aber nicht verbunden“, stellt Stach klar. Auch der Versicherungsschutz wird hierdurch nicht berührt. Der Arbeitgeber sollte jedoch vorab informiert werden.
Was gilt hier mit Blick auf Corona? Die zuständige Behörde kann ein berufliches Tätigkeitsverbot nach dem Infektionsschutzgesetz aussprechen. „Dann ist es Beschäftigten verboten, auch bei guter körperlicher Verfassung vorzeitig an ihren Arbeitsplatz zurückzukehren“, so Windirsch. Aber: „Sollte die Behörde eine Quarantäne anordnen, können Beschäftigte unter Umständen im Homeoffice arbeiten, sobald sie sich wieder arbeitsfähig fühlen“, erklärt Stach. Sabine Meuter, dpa