Mangelhafte Qualität
Zu „ARD klagt auf Erhöhung der Rund funkgebühren“(Politik) vom 12.12.: Die Rundfunkanstalten des öffentlichen Rechts haben die Aufgabe der unabhängigen, umfassenden und niveauvollen Berichterstattung. Nur wenn diese Voraussetzungen gegeben sind, ist eine angemessene Gebühr gerechtfertigt. Das sehe ich aber schon seit geraumer Zeit nicht mehr. Im Gegenteil! Ich habe den Eindruck, dass sich die Öffentlich-Rechtlichen immer mehr dem oberflächlichen, nach Einschaltquoten gierenden, primitiven Niveau der privaten Sender anpassen. Die Vielzahl der Krimis und Serien, die übermäßige Präsenz an Fußball mit dümmlichen Interviews in den Nachrichten zur besten Sendezeit, die Flut der Quizsendungen und dämliche Shows sind nur einige Beispiele für die seichten Programmbeiträge. Aufgrund der mangelhaften Qualität des Rundfunks müsste der Beitrag eher gekürzt als angehoben werden! Hoffentlich sieht das das Bundesverfassungsgericht ebenso.
Otto Kistler, Windach