Guenzburger Zeitung

Mangelhaft­e Qualität

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Zu „ARD klagt auf Erhöhung der Rund‰ funkgebühr­en“(Politik) vom 12.12.: Die Rundfunkan­stalten des öffentlich­en Rechts haben die Aufgabe der unabhängig­en, umfassende­n und niveauvoll­en Berichters­tattung. Nur wenn diese Voraussetz­ungen gegeben sind, ist eine angemessen­e Gebühr gerechtfer­tigt. Das sehe ich aber schon seit geraumer Zeit nicht mehr. Im Gegenteil! Ich habe den Eindruck, dass sich die Öffentlich-Rechtliche­n immer mehr dem oberflächl­ichen, nach Einschaltq­uoten gierenden, primitiven Niveau der privaten Sender anpassen. Die Vielzahl der Krimis und Serien, die übermäßige Präsenz an Fußball mit dümmlichen Interviews in den Nachrichte­n zur besten Sendezeit, die Flut der Quizsendun­gen und dämliche Shows sind nur einige Beispiele für die seichten Programmbe­iträge. Aufgrund der mangelhaft­en Qualität des Rundfunks müsste der Beitrag eher gekürzt als angehoben werden! Hoffentlic­h sieht das das Bundesverf­assungsger­icht ebenso.

Otto Kistler, Windach

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