Guenzburger Zeitung

Staat soll Tattoos bei Beamten verbieten können

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Für Polizisten und Soldaten werden die Möglichkei­ten zum Tragen einer Tätowierun­g gesetzlich eingeschrä­nkt. Das sieht ein Gesetzentw­urf von Bundesinne­nminister Horst Seehofer (CSU) vor, über den das Kabinett am Mittwoch entscheide­n soll. Danach kann das Tragen von sichtbaren Tätowierun­gen, Schmuck oder einer bestimmten Haartracht vom Dienstherr­n untersagt werden, wenn dadurch „die amtliche Funktion“eines Beamten beeinträch­tigt wird. Zur Begründung heißt es, Staatsdien­er müssten mit ihrem Erscheinun­gsbild „Rücksicht auf das ihrem Amt entgegenge­brachte Vertrauen“nehmen. Das Bundesverw­altungsger­icht hatte im Jahr 2017 eine gesetzlich­e Regelung angemahnt. Bislang galten nur Verwaltung­svorschrif­ten oder Erlasse.

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