Urteil: Raser dürfen Rohmessdaten einsehen
Um bei einer Geschwindigkeitskontrolle mögliche Fehler finden zu können, dürfen Fahrer auch Rohdaten der Messgeräte einsehen. Ansonsten sei das Recht auf ein faires Verfahren verletzt, stellte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe nach Angaben vom Dienstag fest (Az.: 2 BvR 1616/18) und gab damit einer Verfassungsbeschwerde statt. Der ADAC sprach von „mehr Fairness bei Bußgeldverfahren“. Die Möglichkeit, auf Rohdaten zuzugreifen, könne im Zweifel auch die Akzeptanz von Bußgeldbescheiden erhöhen.
Aus dem Recht auf ein faires Verfahren ergebe sich, dass Betroffene Informationen der Bußgeldbehörde, die nicht Teil der Akte sind, überprüfen dürfen, so die Richter. Finden sie konkrete Anhaltspunkte auf ein fehlerhaftes Messergebnis, müssen die Gerichte – gegebenenfalls mithilfe eines Sachverständigen – entscheiden, ob dennoch ein Verstoß vorliegt.