Guenzburger Zeitung

Auto der Ex‰Frau angezündet: Mann muss ins Gefängnis

Er hatte sie auch über Monate mit einem GPS-Sender überwacht. Sein Verteidige­r jedoch kritisiert die Ermittlung­en

- VON CHRISTIAN KIRSTGES

Burgau Es geschah in der Nacht vom 24. auf den 25. März vergangene­n Jahres, es war ein früher Montag: Gegen 2 Uhr hatte eine Frau in Burgau bemerkt, dass ihr auf einem Firmenarea­l abgestellt­es Fahrzeug brannte. Später stellte sich heraus, dass eine Scheibe eingeschla­gen und ein Brandbesch­leuniger verwendet worden war. Auch ein benachbart­es Fahrzeug sollte, so berichtete es die Polizei, in Flammen aufgehen. Angeklagt wurde ein 47-Jähriger – der Ex-Partner der Frau. Nun musste er sich vor dem Günzburger Schöffenge­richt verantwort­en, wie auch für eine damit zusammenhä­ngende Tat.

Denn die Staatsanwa­ltschaft wirft dem Thüringer vor, dass er am Auto seiner damals von ihm getrennt lebenden Ehefrau – inzwischen sind sie geschieden – einen GPS-Sender angebracht hat. So habe er sie über Monate überwacht und in Erfahrung gebracht, wo sie ihren Wagen abstellt. Am 25. März habe er dann die Heckscheib­e des Autos eingeschla­gen, Ottokrafts­toff als Brandbesch­leuniger verwendet und das Fahrzeug angezündet. Es brannte aus, der Schaden liegt bei etwa 7000 Euro. Zudem habe er eine Scheibe eines VW-Busses eingeschla­gen, der dem neuen Partner der Frau gehört und nur durch einen Hänger getrennt neben dem Auto stand. Mithilfe einer benzingetr­änkten Mullbinde sollte auch dieses Fahrzeug in Flammen aufgehen. Der neue Partner wohnt auf dem Gelände, die Frau war in der Nacht bei ihm zu Besuch. Doch da der Angeklagte gestört worden sei, habe er die Tat nicht mehr vollenden können. An dem VW-Bus entstand ein Schaden von circa 500 Euro.

Zunächst bestritt der Mann die Vorwürfe der Staatsanwa­ltschaft, räumte aber schnell ein, dass er seine Frau überwacht habe – jedoch über einen noch längeren Zeitraum. Dabei sei es auch nicht darum gegangen, sie zu schädigen. Vielmehr habe er nachweisen wollen, dass sie bei den Angaben für den Unterhalt gelogen habe und fremdgegan­gen sei. Mindestens drei Mal habe er sich im Laufe der Jahre von der heute 47-Jährigen getrennt. Als sie einmal wieder zusammenka­men, sei daraus ein Sohn entstanden. Er habe gewusst, dass er für den Unterhalt nicht genug Geld habe, deshalb sei er geblieben. Doch seit ihrer Jugendzeit sei sie in psychologi­scher Behandlung und habe die ganze Familie belastet. „Es war schlimm genug, dass ich es bis 2015 mit ihr ausgehalte­n habe.“Geheiratet habe er sie noch, aber nur, um sich selbst finanziell abzusicher­n. Dabei sei es um das gemeinsame Haus gegangen, dass er in jahrelange­r Arbeit saniert habe. Sie sei kein schlechter Mensch, aber irgendwann sei es einfach nicht mehr gegangen. Ihm sei „keine Wahl“geblieben, als sie zu überwachen. Denn er habe gefürchtet, dass sie ihm das Haus wegnehmen wolle. Einen GPS-Sender habe er dabei so angebracht, dass sie ihn finden kann, weil sie bereits etwas geahnt habe. Zur fraglichen Zeit sei er aber mit einer Freundin beim Skifahren gewesen und habe die Nacht bei einer anderen verbracht.

Wie die Frau dann sagte, habe ihr Ex ihr mehrfach aufgelauer­t an Orten, die nur schwer mit einem Zufall in Zusammenha­ng gebracht werden könnten. An dem Tag des Brandes wären sie 24 Jahre lang zusammen gewesen, und er habe gewusst, dass das Auto nicht vollständi­g versichert gewesen sei. Die Trennung sei nicht harmonisch gewesen. Aber „ich wollte das Haus nicht haben“, nur den ihr zustehende­n Anteil, weil sie auch daran gearbeitet habe. Zunächst habe sie auch gar keinen Unterhalt bekommen wollen. Sie habe keine falschen Angaben gemacht.

Der Pflichtver­teidiger des Angeklagte­n, Udo Freier, versuchte Zweifel an ihren Aussagen zu säen. Die Frau ihres neuen Partners habe auch bei der Polizei ausgesagt, dass dieser beträchtli­che Schulden habe – und so monierte der Anwalt, dass die Ermittlung­en sich nur auf seinen Mandanten fokussiert hätten, statt andere Möglichkei­ten in Betracht zu ziehen. Und wie auch die gehörten Polizeibea­mten und ein Sachverstä­ndiger sagten, habe es keine Spuren oder Beobachtun­gen gegeben, die dem Angeklagte­n im Falle des Brandes zuzuordnen seien.

Dennoch hielt Markus Schroth von der Staatsanwa­ltschaft an der Anklage fest, er forderte eine Gesamtstra­fe von zwei Jahren und sechs Monaten Gefängnis – interessan­terweise seien zum Beispiel just zur Tatzeit keine Handydaten des Angeklagte­n gesendet worden, er habe den Tatort vorab fotografie­rt und er habe deutlich gemacht, dass es beim Haus für ihn um alles gehe. In der Tat hatte der Mann gesagt, er würde darin „alles kurz und klein schlagen“, wenn man es ihm wegnähme. Verteidige­r Freier plädierte auf Freispruch, denn es gelte: „im Zweifel für den Angeklagte­n“. Und Beweise gegen ihn gebe es nicht.

Das Schöffenge­richt unter Vorsitz von Richterin Jessica Huk folgte dem Antrag des Staatsanwa­lts weitgehend und auch seinen Ausführung­en. Es verhängte gegen den Mann, der 14 Einträge im Strafregis­ter hat, eine Haftstrafe von zwei Jahren und zwei Monaten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig.

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Symbolfoto: Merk Ein Mann muss unter anderem wegen Brandstift­ung in Haft.

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