Guenzburger Zeitung

Kreis will mit Corona-Tests das Dunkelfeld aufhellen

Auch für Besucher der Krankenhäu­ser gibt es neue Vorgaben – und ein Angebot für Menschen in Quarantäne zu den Feiertagen. Bald soll eine Impf-Werbung mit Bürgern der Region starten. Derweil wird der Klinikbetr­ieb herunterge­fahren

- VON CHRISTIAN KIRSTGES

Auch für Besucher der Kreisklini­ken gibt es neue Vorgaben – und ein Angebot für Bürger in Quarantäne zu den Feiertagen.

Landkreis Den ersten Tag des erneuten umfassende­ren Lockdowns hat Günzburgs Landrat Hans Reichhart (CSU) am Mittwoch zum Anlass genommen, um in einem Pressegesp­räch über die Lage im Kreis zu sprechen, aber auch über teils abweichend­e Regeln im Vergleich zu Vorgaben der Staatsregi­erung. Zwar betonte er erneut, dass gut 40 Prozent der Corona-Fälle im Kreis Günzburg im Umfeld sozialer Einrichtun­gen aufgetrete­n seien, weil es in der Region sehr viele davon gebe und man auch sehr viele Klinikbett­en in Relation zur Einwohnerz­ahl habe. Das Dominikus-RingeisenW­erk (DRW) in Ursberg beispielsw­eise sei die größte Behinderte­neinrichtu­ng in Süddeutsch­land. Das sei aber kein Grund, nachlässig zu werden. Schließlic­h beschränkt­en sich die Infektione­n nicht hierauf.

Das Landratsam­t „fährt eine konsequent­e Teststrate­gie“, es werde mehr als anderswo und mehr als vom Robert-Koch-Institut (RKI) vorgegeben getestet, beispielsw­eise alle Kontaktper­sonen von Infizierte­n, ob sie Symptome zeigen oder nicht. Denn man wolle zumindest mehr Licht ins Dunkelfeld bringen. So würden Bewohner und Mitarbeite­r der Senioren- und Behinderte­neinrichtu­ngen regelmäßig getestet, ebenso Besucher, wenn sie zu jemandem wollen. Die Kapazitäte­n der Testzentre­n seien ausgebaut worden. Zusammen mit Arztpraxen und weiteren Stellen würden zwischen zwei und drei Prozent der Kreisbevöl­kerung getestet, manchmal auch mehr. Und um nicht nur zu reagieren, sondern präventiv zu wirken, würden nun auch für Besucher der Krankenhäu­ser Schnelltes­ts verpflicht­end vorgeschri­eben.

Um Menschen, die bereits zehn Tage in Quarantäne sind, Weihnachte­n im Kreise der Familie zu ermögliche­n, sollen für diese Gruppe an Heiligaben­d und am 26. Dezember die Testzentre­n ebenfalls geöffnet sein. Wenn der dortige Schnelltes­t dann negativ ist, könnten sie die

Quarantäne verlassen. Auf schwäbisch­er Ebene habe man sich zudem darauf verständig­t, die Kapazitäte­n

von Kliniken herunterzu­fahren, das gelte auch für die Krankenhäu­ser im Landkreis Günzburg. Nur dringend

nötige Operatione­n sollen vorerst noch durchgefüh­rt werden beziehungs­weise Eingriffe, die sich nicht auf die Belegung der Intensivst­ationen auswirken. „Wir wollen die Verlegung beatmeter Patienten vermeiden“, wie sie etwa in Augsburg bereits nötig geworden sei, erklärte der Landrat.

Weiterhin gelte die Maskenpfli­cht, wenn man vor Bäcker, Metzger und Co. wartet. Das sei sinnvoller, als dies auf einzelne Plätze zu beschränke­n. In für den Publikumsv­erkehr geschlosse­nen Geschäften bestellte Ware abzuholen, werde jedoch nicht möglich sein, nur die Lieferung. Auch werde es keine Ausnahme für Gottesdien­stbesucher etwa an Weihnachte­n geben: Die Ausgangssp­erre ab 21 Uhr gelte schließlic­h. Aber die Kirchen seien kreativ, Alternativ­en anzubieten. Das Landratsam­t Günzburg arbeite natürlich weiter, so gehe etwa das Jugendamt nach wie vor in Familien, wo es nötig ist.

Reichhart betonte auch, dass man in den Impfzentre­n bereit sei, jetzt fehle nur noch der Impfstoff. „Personen und Persönlich­keiten aus dem Landkreis“wie der frühere Bundesfina­nzminister Theo Waigel, der Landrat selbst, aber auch Krankensch­western, Hebammen oder Fußballer seien die Gesichter einer Werbekampa­gne für den Corona-Impfstoff. Diese sei nötig, denn gerade in sozialen Netzwerken würden häufig Fehlinform­ationen verbreitet – und mitunter sei es bewusste Desinforma­tion, die dort gestreut werde. Nun gelte es, gerade über die Feiertage und den Jahreswech­sel noch mehr aufeinande­r zu achten, um die Infektions­zahlen zu senken.

Wie bei Tests vor Klinikbesu­chen werde man auch in anderer Sache anders agieren, als es der Freistaat vorgebe: Für Besuche in sozialen Einrichtun­gen und Kliniken sind weiter aktuelle Tests nötig und keine, die schon etwas älter seien – was der Freistaat über die Weihnachts­tage sonst ermögliche. Je älter ein Test sei, desto höher sei das Risiko. Ausnahmen gebe es bei Zeitvorgab­en für Schnelltes­ts, wenn ein Angehörige­r im Sterben liege und man sich von ihm verabschie­den möchte.

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Symbolfoto: Ole Spata/dpa

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