Guenzburger Zeitung

Leichter weg mit alten Geräten

Elektrosch­rott zurück an Supermärkt­e

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Berlin Alte Elektroger­äte wie Rasierer oder Handys sollen Bürgerinne­n und Bürger künftig auch in Discounter­n und Supermärkt­en abgeben können. Eine entspreche­nde Gesetzesän­derung beschloss das Bundeskabi­nett am Mittwoch in Berlin. Voraussetz­ung ist, dass die Ladenfläch­e größer als 800 Quadratmet­er ist und sie selbst mehrmals im Jahr Elektroger­äte verkaufen. „Damit wird es deutlich leichter, im Alltag kleinere Elektro-Altgeräte zurückzubr­ingen“, sagte Bundesumwe­ltminister­in Svenja Schulze (SPD). Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen, in Kraft treten sollen die Regeln 2022.

Bis zu einer Kantenläng­e von 25 Zentimeter soll das Recht auf Rückgabe nicht davon abhängen, ob die Kunden auch ein neues Gerät kaufen. Die Geschäfte müssen den ausgedient­en Taschenrec­hner oder die Powerbank auf jeden Fall annehmen – auch wenn sie anderswo gekauft wurden. Für größere Geräte soll gelten, dass Kunden sich ein neues kaufen müssen, um das alte abzugeben – etwa wenn ein Supermarkt im Rahmen einer Aktion Fernseher anbietet. Auch auf Online-Händler kommen neue Pflichten zu: „Da müssen die Händler künftig Elektro-Altgeräte kostenlos unkomplizi­ert zurücknehm­en und recyceln“, sagte Schulze. „Künftig dürfen große Händler, ob online oder offline, Elektroger­äte nicht mehr verkaufen, wenn sie sie nicht auch zurücknehm­en.“

Zudem ist geplant, dass die Online-Verkäufer das Angebot, ein Altgerät mitzunehme­n, auch aktiv anbieten müssen. Online-Marktplätz­e sollen prüfen müssen, ob die bei ihnen vertretene­n Anbieter sich am Recycling-System beteiligen. Hintergrun­d ist, dass in Deutschlan­d bisher weniger alte Elektroger­äte eingesamme­lt werden als von der EU vorgeschri­eben. 2018 waren es 43,1 Prozent bezogen auf die verkauften Geräte der drei Vorjahre, die Quote lag aber bei 45 Prozent. Seit 2019 liegt sie sogar bei 65 Prozent, offizielle Zahlen zur Sammlung gibt es noch nicht. Eigentlich sind Bürger verpflicht­et, ihren Müll zu trennen – dazu gehört auch, dass Elektrosch­rott weder in den Restmüll noch in die Gelbe Tonne oder den Gelben Sack gehört. Allerdings kontrollie­rt niemand den Hausmüll, es droht keine Strafe.

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