Vermieter haben kein Besichtigungsrecht
Ein generelles Besichtigungsrecht von Vermietern gibt es nicht. Mieter müssen nur in engem Rahmen und zu vertretbaren Zeiten die Besichtigung ihrer Wohnung oder des gemieteten Hauses gestatten. Nach Angaben des Deutschen Mieterbundes (DMB) ist eine Klausel im Mietvertrag, die dem Vermieter ein generelles Besichtigungsrecht zum Beispiel alle ein bis zwei Jahre einräumt, unwirksam. Will der Vermieter die Wohnung besichtigen, benötigt er dazu einen konkreten sachlichen Grund. Dies kann laut Mieterbund ein bevorstehender Verkauf, Mieterwechsel oder auch ein vorhandener Mangel sein.