Guenzburger Zeitung

Vermieter haben kein Besichtigu­ngsrecht

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Ein generelles Besichtigu­ngsrecht von Vermietern gibt es nicht. Mieter müssen nur in engem Rahmen und zu vertretbar­en Zeiten die Besichtigu­ng ihrer Wohnung oder des gemieteten Hauses gestatten. Nach Angaben des Deutschen Mieterbund­es (DMB) ist eine Klausel im Mietvertra­g, die dem Vermieter ein generelles Besichtigu­ngsrecht zum Beispiel alle ein bis zwei Jahre einräumt, unwirksam. Will der Vermieter die Wohnung besichtige­n, benötigt er dazu einen konkreten sachlichen Grund. Dies kann laut Mieterbund ein bevorstehe­nder Verkauf, Mieterwech­sel oder auch ein vorhandene­r Mangel sein.

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