Guenzburger Zeitung

Katze erschossen: Sinnlos und „stümperhaf­t“

Während die Jägerin zu dem Vorfall schweigt, erntet sie von Kollegen harsche Kritik für ihre Tat

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Zusmarshau­sen Es sind Bilder, die unter die Haut gehen. Zwei Personen nähern sich einem Käfig. In der sogenannte­n Kastenfall­e sitzt eine schwarz-weiße Katze. Ein Schuss fällt. Es wird nicht der einzige bleiben. Das Video des Vereins „Soko Tierschutz“zeigt, wie eine Jägerin in einem Wald bei Zusmarshau­sen (Landkreis Augsburg) eine Katze tötet. Der Vorfall sorgt nicht nur für Empörung im Netz, auch Jagdgenoss­en reagieren mit Unverständ­nis.

„Jetzt in dieser Jahreszeit eine Katze zu erschießen, macht doch überhaupt keinen Sinn“, sagt Gerhard Wurm von der Jagd- und Naturschul­e Wertachtal. Streunende Katzen würde im Winter höchstens ein paar Mäuse zur Freude aller Landwirte erlegen, aber auf keinen Fall Schaden anrichten können. Wurm hat das Video zwar nicht gesehen, aber die Schilderun­gen des

Ablaufs lösen bei ihm ungläubige­s Kopfschütt­eln aus. Die Jägerin selbst zeigt sich auf Anfrage unserer Redaktion ob der heftigen Reaktionen in sozialen Medien und ihrem Umfeld tief betroffen, möchte sich aber zu dem Vorfall nicht äußern.

Dieser hatte sich laut Polizei kurz nach den Feiertagen abgespielt. Angezeigt wurde er von der „Soko Tierschutz“. Zweimal hatte die Jägerin der Katze bereits in den Kopf geschossen. Doch erst der dritte Schuss erlöste das immer noch heftig mit den Pfoten zuckende Tier. Wurm sagt, so etwas dürfe einem Jäger nicht passieren. Zwar sei es rein rechtlich erlaubt, freilaufen­de Katzen zu erschießen, wenn sie sich mindestens 300 Meter außerhalb eines bewohnten Gebiets aufhalten. Es könne aber nicht sein, dass ein Jäger drei Schüsse brauche, um eine in der Falle sitzende Katze zu erlegen. „Stümperhaf­t“, nennt es der Mitinhaber der Jagd- und Naturschul­e.

Wurm vermutet, dass möglicherw­eise die Durchschla­gskraft der Waffe zu gering gewesen sei. Diese Theorie sei aber rein spekulativ. Möglicherw­eise sei die Katze bereits nach dem ersten Schuss gestorben, anschließe­nde Muskelzuck­ungen seien nicht ungewöhnli­ch.

Recherchen unserer Redaktion haben ergeben, dass die Lebendfall­e mindestens einen Kilometer außerhalb des bewohnten Gebietes im Wald bei Zusmarshau­sen stand. In unmittelba­rer Nähe soll sich eine Fasanenzuc­ht befinden. Angeblich wurden dort immer wieder zerrupfte Hühnervöge­l aufgefunde­n. Dies würden auch Bilder in einem sozialen Netzwerk belegen. Gerhard Wurm aber sieht den Einsatz von Lebendfall­en dennoch grundsätzl­ich kritisch. „Fallenjagd ist nur dann erlaubt, wenn der Jäger auch die entspreche­nde Zusatzqual­ifikation hat“, sagt er. Wurm empfehle seinen Schülern daher, diese Form der Jagd grundsätzl­ich den Berufsjäge­rn zu überlassen. Schließlic­h müssten Fallen mindestens einmal täglich kontrollie­rt werden. Ein Zeitaufwan­d, der von einem „Sonntagsjä­ger“kaum gestemmt werden könne.

Kritik kommt aber auch vom Bayerische­n Jagdverban­d. Nach Auftauchen des Videomater­ials ist eine Prüfung des Vorfalls angeordnet worden. Der Inhalt des Videos sei laut Jägerpräsi­dent Ernst Weidenbusc­h „nicht tierschutz­konform, nicht waidgerech­t und deshalb für uns nicht hinnehmbar“. Gerhard Wurm kann sich dem nur anschließe­n. „Ich habe noch nie eine Katze erschossen“, sagt er. „Und werde es auch nie tun.“Katzen seien nun einmal kein Wild und gebe es Probleme mit streunende­n Tieren, sei ein persönlich­es Gespräch mit den Besitzern stets der bessere und einfachere Weg.

So aber liegen die Ermittlung­en nun bei der zuständige­n Dienststel­le der Polizei, in diesem Fall wäre es die Inspektion in Zusmarshau­sen. Anschließe­nd wird der Fall der Staatsanwa­ltschaft übergeben. Nur diese kann der Jägerin dann laut Wurm auch den Jagdschein einziehen, beziehungs­weise die Einziehung anordnen. Der Jagdverban­d könne lediglich einen Ausschluss der Mitgliedsc­haft beschließe­n.

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Screenshot: Soko Tierschutz/AZ Das Video zeigt die Jägerin beim Töten der Katze.

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