Von Privileg kann keine Rede sein
Zu unserer Berichterstattung über mögli che Privilegien für CoronaGeimpfte erreichten uns folgende Zuschriften: Von Privileg kann keine Rede sein, wenn man seine Großmutter im Seniorenheim oder ein Kino besuchen beziehungsweise auch nur nach 21 Uhr auf die Straße gehen will. Sich frei bewegen zu können, muss der Normalzustand in einer Gesellschaft sein, die sich als freie Gesellschaft bezeichnet. Sicherlich gab und gibt es gute Gründe, diese Freiheit in den vergangenen Monaten einzuschränken. Andererseits müsste es für jeden Politiker ein normaler Reflex sein, diese „Freiheitsbeschränkungen“für jeden von uns unmittelbar wieder aufzuheben, wenn der Grund für den „Freiheitsentzug“wegfällt. Als ein im Krankenhaus tätiger Arzt kenne ich dies als ein täglich gelebtes und normales Prozedere. Wird bei einem Patienten ein ansteckender Infekt, zum Beispiel mit einem Norovirus, festgestellt, wird der Patient zum Schutz der Mitpatienten so lange isoliert, bis keine Ansteckungsgefahr mehr besteht. Die Entisolierung, oder anders formuliert, die Erlaubnis, das Zimmer wieder verlassen zu dürfen, wird entsprechend klarer Vorgaben sofort gewährt, wenn die Infektiosität nicht mehr besteht. Mit welcher Begründung sollte man bei einer Sars-CoV 2-Infektion anders verfahren? In einer Gesellschaft mit einer freiheitlichen Grundordnung darf es für jedes nicht ansteckende Individuum – zum Beispiel durch eine Impfung – kein Privileg sein, sich frei bewegen zu dürfen, sondern muss der Normalzustand sein.