Darf Elternzeit gekürzt werden?
Welche Regeln für die Rückkehr gelten
Köln Eineinhalb Jahre waren angedacht, nun aber möchte die Mutter oder der Vater doch lieber früher an den Arbeitsplatz zurückkehren. Dürfen Arbeitnehmer ihre Elternzeit vorzeitig beenden? Ja, wenn der Arbeitgeber zustimmt, erklärt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Köln, mit Verweis auf Paragraf 16, Absatz 3 des Bundeselterngeldund Elternzeitgesetzes (BEEG). Hat der Arbeitgeber aber eine Vertretung eingestellt und braucht nicht zwei Personen auf einer Position – dann könnte er den Wunsch auch ablehnen.
Ausnahmen gibt es etwa in „Fällen besonderer Härte“. Arbeitgeber können dann nur aus dringenden betrieblichen Gründen schriftlich ablehnen, und zwar innerhalb von vier Wochen. Dazu zählen etwa eine schwere Krankheit eines Elternteils oder die erhebliche Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz. Wer wieder schwanger wird und bereits während der Elternzeit wieder Mutterschutz in Anspruch nehmen möchte, darf ohne Zustimmung des Arbeitgebers die Elternzeit vorzeitig beenden, muss den Arbeitgeber aber rechtzeitig informieren.