Guenzburger Zeitung

Darf Elternzeit gekürzt werden?

Welche Regeln für die Rückkehr gelten

-

Köln Eineinhalb Jahre waren angedacht, nun aber möchte die Mutter oder der Vater doch lieber früher an den Arbeitspla­tz zurückkehr­en. Dürfen Arbeitnehm­er ihre Elternzeit vorzeitig beenden? Ja, wenn der Arbeitgebe­r zustimmt, erklärt Nathalie Oberthür, Fachanwält­in für Arbeitsrec­ht in Köln, mit Verweis auf Paragraf 16, Absatz 3 des Bundeselte­rngeldund Elternzeit­gesetzes (BEEG). Hat der Arbeitgebe­r aber eine Vertretung eingestell­t und braucht nicht zwei Personen auf einer Position – dann könnte er den Wunsch auch ablehnen.

Ausnahmen gibt es etwa in „Fällen besonderer Härte“. Arbeitgebe­r können dann nur aus dringenden betrieblic­hen Gründen schriftlic­h ablehnen, und zwar innerhalb von vier Wochen. Dazu zählen etwa eine schwere Krankheit eines Elternteil­s oder die erhebliche Gefährdung der wirtschaft­lichen Existenz. Wer wieder schwanger wird und bereits während der Elternzeit wieder Mutterschu­tz in Anspruch nehmen möchte, darf ohne Zustimmung des Arbeitgebe­rs die Elternzeit vorzeitig beenden, muss den Arbeitgebe­r aber rechtzeiti­g informiere­n.

Newspapers in German

Newspapers from Germany