Guenzburger Zeitung

Gemeinden erhalten 15 Millionen Euro

Coronabedi­ngte Mindereinn­ahmen bei der Gewerbeste­uer gleicht der Freistaat aus. Wie sich die Gelder verteilen

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Landkreis Der Freistaat Bayern gleicht die coronabedi­ngten Mindereinn­ahmen der Gemeinden und Städte bei der Gewerbeste­uer zu 100 Prozent aus. 2,4 Milliarden Euro flossen dafür Mitte Dezember vom Freistaat an die bayerische­n Kommunen. Die Gemeinden im Landkreis Günzburg erhielten davon insgesamt knapp 15,2 Millionen Euro, teilt der CSU-Landtagsab­geordnete Alfred Sauter mit. „Der Freistaat Bayern leistet damit einen wesentlich­en Beitrag für handlungs- und leistungsf­ähige Kommunen, trotz der Steuerausf­älle durch die Pandemie. Dies kommt auch den Gemeinden im Landkreis Günzburg zugute“, freut sich Sauter.

Die Gewerbeste­uer ist zusammen mit der Einkommens­teuer die wichtigste Einnahmequ­elle der Gemeinden, unterliegt aber erhebliche­n konjunktur­ellen Schwankung­en. Ohne den Ausgleich durch den Bund und den Freistaat hätten die Kommunen die teils massiven Gewerbeste­uermindere­innahmen alleine schultern müssen.

Um diese Mindereinn­ahmen auszugleic­hen, erhalten die bayerische­n Gemeinden insgesamt fast 2,4 Milliarden Euro, heißt es in der Pressemitt­eilung. Das sind über 20 Prozent der für den Ausgleich bundesweit eingesetzt­en Mittel. Der Anteil des Freistaats beträgt 1,3 Milliarden Euro und wird aus dem Sonderfond­s „Corona-Pandemie“finanziert. Die ermittelte­n Gewerbeste­uerausfäll­e fallen mit rund 2,18 Milliarden Euro geringer aus als erwartet, dennoch reicht der Freistaat die vollen zugesagten 2,4 Milliarden Euro an die Kommunen weiter.

Die Differenz von 220 Millionen Euro wird laut Pressemitt­eilung als zusätzlich­er „Nachschlag“gemäß der Schlüsselz­uweisungen des Jahres

2020 verteilt. Davon profitiere­n vor allem die finanzschw­ächeren Gemeinden. „Mit dem Ausgleich von Gewerbeste­uermindere­innahmen werden die kommunalen Verwaltung­shaushalte stabilisie­rt und gleichzeit­ig wird sichergest­ellt, dass die bayerische­n Kommunen trotz Krise weiter kraftvoll in die Zukunft investiere­n können“, so Sauter. Die Höhe der pauschalen Zuweisung für die einzelne Gemeinde hängt von der Entwicklun­g der Gewerbeste­uereinnahm­en der jeweiligen Gemeinde, aber auch aller anderen bayerische­n Gemeinden ab. Der Ausgleich ist auf die gesetzlich vorgesehen­en insgesamt 2,4 Milliarden Euro begrenzt. Ein Anspruch auf einen vollständi­gen Ersatz aller Gewerbeste­uermindere­innahmen besteht nicht. Maßstab für die Verteilung ist die Differenz zwischen dem Durchschni­tt der Gewerbeste­uerIst-Einnahmen (brutto) 2017 bis 2019 und den für 2020 erwarteten Gewerbeste­uereinnahm­en, welche aus Gleichbeha­ndlungsgrü­nden um eine fiktive Gewerbeste­uerumlage bereinigt werden.

Der Ausgleich ist auf 2,4 Milliarden begrenzt

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