TeilzeitStudenten können Hartz IV bekommen
Teilzeit-Studenten können einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben. Sie erhielten keine BafögLeistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts, da ein Teilzeit-Studium ihre Arbeitskraft nicht voll in Anspruch nehme, begründete das Hessische Landessozialgericht in Darmstadt seinen Beschluss. Hartz-IV-Leistungen seien daher möglich. Geklagt hatte ein Mann aus Gießen, dem die Universität wegen einer chronischen Erkrankung ein Studium in Teilzeit erlaubt hatte. Wegen eines Fachrichtungswechsels wurde ihm sein BafögAntrag abgelehnt. Mit einem Antrag auf Arbeitslosengeld II scheiterte er ebenfalls. Das Landessozialgericht verurteilte das Jobcenter nun per einstweiliger Anordnung, dem Studenten die Zahlung zu gewähren. Der Beschluss kann nicht mehr angefochten werden.