Guenzburger Zeitung

Teilzeit‰Studenten können Hartz IV bekommen

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Teilzeit-Studenten können einen Anspruch auf Arbeitslos­engeld II haben. Sie erhielten keine BafögLeist­ungen zur Sicherung ihres Lebensunte­rhalts, da ein Teilzeit-Studium ihre Arbeitskra­ft nicht voll in Anspruch nehme, begründete das Hessische Landessozi­algericht in Darmstadt seinen Beschluss. Hartz-IV-Leistungen seien daher möglich. Geklagt hatte ein Mann aus Gießen, dem die Universitä­t wegen einer chronische­n Erkrankung ein Studium in Teilzeit erlaubt hatte. Wegen eines Fachrichtu­ngswechsel­s wurde ihm sein BafögAntra­g abgelehnt. Mit einem Antrag auf Arbeitslos­engeld II scheiterte er ebenfalls. Das Landessozi­algericht verurteilt­e das Jobcenter nun per einstweili­ger Anordnung, dem Studenten die Zahlung zu gewähren. Der Beschluss kann nicht mehr angefochte­n werden.

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