Trotz TerrorUrteils gab es kein Waffenverbot
Gegen den Attentäter von Wien bestand trotz vorheriger Verurteilung wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung kein Waffenverbot. Das bestätigte Österreichs Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) auf eine parlamentarische Anfrage der liberalen Neos. Zuständig gewesen wäre die Landespolizeidirektion Wien. Waffenverbote würden nach Einzelfallbeurteilung verhängt, sie seien nicht generelle Praxis bei TerrorismusVerurteilungen. Warum es nicht verhängt wurde, erläuterte Nehammer nicht. Die Neos nannten diesen Vorgang „schier unglaublich“Der bei dem Anschlag erschossene Attentäter war im Frühjahr 2019 zu 22 Monaten Haft verurteilt und später auf Bewährung entlassen worden.