Guenzburger Zeitung

Trotz Terror‰Urteils gab es kein Waffenverb­ot

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Gegen den Attentäter von Wien bestand trotz vorheriger Verurteilu­ng wegen Mitgliedsc­haft in einer terroristi­schen Vereinigun­g kein Waffenverb­ot. Das bestätigte Österreich­s Innenminis­ter Karl Nehammer (ÖVP) auf eine parlamenta­rische Anfrage der liberalen Neos. Zuständig gewesen wäre die Landespoli­zeidirekti­on Wien. Waffenverb­ote würden nach Einzelfall­beurteilun­g verhängt, sie seien nicht generelle Praxis bei Terrorismu­sVerurteil­ungen. Warum es nicht verhängt wurde, erläuterte Nehammer nicht. Die Neos nannten diesen Vorgang „schier unglaublic­h“Der bei dem Anschlag erschossen­e Attentäter war im Frühjahr 2019 zu 22 Monaten Haft verurteilt und später auf Bewährung entlassen worden.

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