KrawallnachtAnklage hinter verschlossenen Türen
Zum Auftakt eines der wichtigsten Prozesse um die Ausschreitungen in der Stuttgarter Innenstadt im vergangenen Sommer ist die Öffentlichkeit bereits nach wenigen Minuten ausgeschlossen worden. Die beiden Angeklagten, die sich wegen versuchten Totschlags zu verantworten haben, müssten wegen ihres jugendlichen Alters geschützt werden, entschied der Vorsitzende Richter des Landgerichts. Der Fall ist einer der gravierendsten in einer ganzen Reihe von Prozessen zur Krawallnacht. Ein heute 17-jähriger Deutscher aus Geislingen/Steige soll einem am Boden liegenden und nach einem Fausthieb bereits bewusstlosen Mann gezielt gegen den Kopf getreten haben. Dem in Esslingen wohnenden Mitangeklagten, 19, wird vorgeworfen, das gebilligt zu haben. Das Opfer erlitt eine Gehirnerschütterung, Prellungen und Schürfwunden.