Wie Besitzer von Photovoltaik-Anlagen weiterhin eine Förderung bekommen
Besitzer von Photovoltaikanlagen müssen diese in einer neuen Datenbank melden – sonst droht ein Stopp der EEG-Förderung
Augsburg Wer es noch nicht getan hat, muss sich sputen. Bis 31. Januar haben Besitzer von Photovoltaikanlagen Zeit, die Anlage an eine neue staatliche Datenbank zu melden: das Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Rund zwei Millionen Anlagen sind bereits registriert, rund 350 000 fehlen aber noch. Verpasst man die Frist, droht ein Stopp der Vergütung für den eingespeisten Strom. Betroffen wären tausende Bürger: „Nach aktuellen Hochrechnungen könnte der vorübergehende Auszahlungsstopp circa 130 000 Anlagen betreffen“, so die Agentur.
Was ist das Marktstammdatenregister?
In dieser Datenbank müssen sich alle Strom- und Gaserzeuger in Deutschland registrieren. Damit soll ein Überblick über die Energielandschaft entstehen, den der Staat und Energieunternehmen für ihre Arbeit nutzen können.
Wer muss sich registrieren? Registriert werden müssen alle Strom- und Gaserzeugungsanlagen, die ans Netz angeschlossen sind. Das betrifft Großkraftwerke, aber auch kleine Photovoltaikanlagen auf Hausdächern. Wichtig: Nicht nur neue Anlagen sind anzumelden, sondern auch Bestandsanlagen. Auch Stromspeicher trifft es.
Aber ist meine Anlage nicht schon beim Energieversorger registriert? Wer mit einer Photovoltaikanlage
Strom ins Netz einspeist und dafür eine Vergütung erhält, hat zwar seine Anlage schon dem zuständigen Energieversorgungsunternehmen gemeldet. Dies reicht aber nicht aus. Die Anmeldung beim Marktstammdatenregister muss trotzdem vorgenommen werden. „Wir raten allen, die ihre Anlage noch nicht gemeldet haben, dies auch zu tun“, sagt Martin Sambale, Chef des Energie- und Umweltzentrums Allgäu (Eza).
Wie kann man sich registrieren? Die Registrierung kann online auf www.marktstammdatenregister.de erfolgen. Benötigt werden einige persönliche Daten wie Name, E-Mail-Adresse und Geburtsdatum, das meiste aber sind technische Angaben. Besitzer von Altanlagen müssen sich selbst um die Nachmeldung kümmern, berichtet Ingo Butters, Sprecher der Lechwerke. Für neuere Anlagen ist das Problem nicht so groß: Diese müssen seit Februar 2019 bereits binnen eines Monats dem Markstammdatenregister gemeldet werden. Hier assistieren häufig die Handwerksbetriebe.
Kostet die Registrierung etwas? Nein. „Die Registrierung ist gebührenfrei, insbesondere erhält man keine Rechnung von der Bundesnetzagentur“, heißt es beim Marktstammdatenregister selbst.
Was passiert, wenn ich es verpasse, mich zu registrieren?
Wer die Frist bis zum 31. Januar verpasst, läuft Gefahr, dass die Vergütung für den eingespeisten Strom nicht ausgezahlt wird. „Man muss die Anmeldung vornehmen, sonst erhält man keine Einspeisevergütung mehr“, sagt Felix Steber, Geschäftsführer der Firma Öko-Haus aus Eppishausen. Zurückgehaltene Zahlungen werden zwar nachgeholt, sobald die Registrierung erfolgt ist, berichtet die Bundesnetzagentur. „Der Aufwand dürfte aber um ein Vielfaches höher sein als die fristgerechte Registrierung“, warnt der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft.
Wer bietet Hilfe?
Hilfen finden sich auf der Seite des Marktstammdatenregisters selbst. Zudem haben Energieunternehmen wie die Lechwerke oder viele Stadtwerke die Betreiber angeschrieben. „In dem Schreiben haben wir alle vorliegenden und anlagerelevanten Daten zusammengefasst, die man für die Anmeldung braucht“, sagt Lechwerke-Sprecher Butters. Wer die Anmeldung noch nicht erledigt hat, erhielt ein Erinnerungsschreiben. Teilweise bieten auch die Handwerksfirmen Hilfe an, die die Anlagen installiert haben. „Wir unterstützen unsere Kunden und helfen ihnen bei der Anmeldung“, sagt zum Beispiel Öko-Haus-Chef Steber. Manche Betriebe bitten aber um Verständnis, dass sie angesichts der großen Zahl an Anlagen nicht in jedem Einzelfall helfen können. Hilfe bei der Meldung an das Marktstammdatenregister bietet zudem das Energie- und Umweltzentrum Allgäu im Rahmen der kostenlosen Energieberatung.